Hessisches Landeswappen am Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main
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Verwaltungsgericht Frankfurt
Gericht gibt von Zulassungspanne betroffenen Studierenden Recht

Die Uni Frankfurt hatte ihre Panne bei der Zulassung von Medizinstudierenden in einem komplizierten Verfahren gelöst. Doch ein Gericht hat Einwände.

18.11.2022

Die Zulassungspanne bei Medizinstudienplätzen der Frankfurter Goethe-Universität ist noch nicht zu Ende: Sechs Betroffene hatten gegen die bundesweit koordinierte Lösung geklagt. Das Frankfurter Verwaltungsgericht gab ihnen nun recht, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die Universität will gegen die Entscheidung vorgehen. "Die Goethe-Universität widerspricht dieser Rechtsdeutung und wird daher gegen den Beschluss beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel fristgerecht Beschwerde einlegen", teilte die Hochschule am Freitag mit. Ein Sprecher merkte zudem an, "dass zwei der sechs Antragsteller bereits einen Medizinstudienplatz an einem anderen Standort erhalten haben".

Die zuständige Kammer hatte am Mittwoch festgestellt, "dass die Antragsteller im Rahmen der im Eilverfahren gebotenen Überprüfung wohl einen Anspruch auf die Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Frankfurt/Main haben". Ihnen waren statt dessen Plätze für Zahnmedizin, Pharma- oder Biowissenschaften angeboten worden. Laut Gericht war "eine Rücknahme aller Zulassungsbescheide rechtswidrig".

Wie die Zulassungspanne gelöst wurde

Auslöser der Affäre war, dass die Uni der zentralen Vermittlungsstelle für Medizinstudienplätze zu viele freie Plätze gemeldet hatte. Dadurch wurden rund 250 Studienbewerber zu viel in Frankfurt zugelassen. Als der Fehler bemerkt wurde, wurden die bereits versandten Zulassungsbescheide zurückgenommen.

Um den Betroffenen zu helfen, rangen die Hochschule, die Kultusministerien der Länder und die Stiftung, die die Zulassungen koordiniert, wochenlang um eine Lösung. Im Oktober verkündete die Goethe-Universität, dass allen Betroffenen ein Studienplatz angeboten werden konnte. Dabei kamen aber nicht alle in Frankfurt und nicht alle bei Humanmedizin unter. Das Verfahren, das zu dieser Lösung führte, ist überaus kompliziert.

Die Goethe-Universität nahm selbst weit mehr Studierende auf als es eigentlich Plätze gibt. Wenn das möglich ist, stünden auch für die sechs Antragsteller ausreichende Studienplätze zur Verfügung, urteilte das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

Das hessiche Wissenschaftsministerium sagte auf Anfrage, das eigentliche Korrekturverfahren, an dessen Erarbeitung auch das Ministerium beteiligt war, sei nicht beanstandet worden.

zuletzt aktualisiert am 18.11.2022 um 14.57 Uhr, zuerst veröffentlicht um 9.32 Uhr

dpa/ckr