Foto des Virologen Hendrik Streeck bei einer Pressekonferenz im Juli 2022 zu Corona-Schutzmaßnahmen.
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Landgericht Bonn
Hendrik Streeck gewinnt Rechtsstreit gegen Meta

Der Virologe Hendrik Streeck hat gegen die Verwendung seines Fotos in Werbeanzeigen auf Facebook geklagt. Ein Gericht gab ihm Recht.

13.07.2023

Werbeanzeigen auf Facebook, die unerlaubt ein Foto des Bonner Virologie-Professors Hendrik Streeck zeigen, sind rechtswidrig, weil sie dessen Persönlichkeitsrecht verletzen. Der Facebook-Konzern Meta muss sie umgehend löschen und solche Werbung künftig proaktiv verhindern. Zu diesem Schluss kam das Landgericht Bonn vergangene Woche in einem von Streeck betriebenen Eilverfahren (Az. 9 O 130/23). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Außerdem stellte das Gericht fest, dass die Werbeanzeigen Streecks Ansehen als Mediziner gefährden, "insbesondere aufgrund des für Mediziner geltenden standesrechtliches Verbots der Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeiten oder Produkte im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit".

Die Anzeigen warben für pseudomedizinische Produkte, zum Beispiel gegen Diabetes, Gehörverlust oder Harninkontinenz, waren aber frei erfunden, berichteten mehrere Medien, unter anderem "Legal Tribune Online". Mit einem Bildbearbeitungsprogramm war in diesen ein Foto von Streeck eingefügt, teils wurde er auch namentlich genannt. Der Virologe habe Meta mehrfach auf die Anzeigen hingewiesen und abgemahnt. Der Betreiber habe diese zwar gelöscht, aber nicht verhindert, dass ähnliche neue Werbeanzeigen veröffentlicht wurden. Damit hat Meta laut Gericht gegen seine rechtlichen Prüfpflichten verstoßen.

ckr