Ein Makaken Affe kaut in seinem Käfig an der Universität in Bremen an einem Ast.
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Verwaltungsgericht Bremen
Kreiter darf vorerst weiter an Affen forschen

Der Bremer Hirnforscher Andreas Kreiter darf seine Experimente an Makaken fortführen, zumindest vorerst. Eine finale Entscheidung steht noch aus.

09.12.2021

Der renommierte Neurobiologe und Hirnforscher Professor Andreas Kreiter und sein Team an der Universität Bremen dürfen ihre umstrittenen Versuche an der Affengattung Makaken vorläufig fortsetzen. Das hat das Bremer Verwaltungsgericht Ende November entschieden, berichtete zunächst das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Universität habe die Zwischenentscheidung des Gerichts begrüßt. Die finale Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

Über den Antrag Kreiters auf Verlängerung der Tierversuche muss formell die Bremer Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard entscheiden. Da die Genehmigung für die Versuche Ende November ausgelaufen sei und der Senat über den im Sommer von Kreiter gestellten Antrag auf Verlängerung noch nicht entschieden hatte, ohne dies zu begründen, hatten Kreiter und die Universität Bremen laut Bericht das Verwaltungsgericht eingeschaltet.

Das Gericht kritisierte in seinem Beschluss vom 24. November das Vorgehen des Senats. Es sei der Eindruck entstanden, dass eine Entscheidung über Kreiters Antrag "bewusst verzögert" worden sei. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die nach Ansicht der Gesundheitssenatorin Kreiters Versuche unnötig machten, seien nach Auffassung des Gerichts "keinesfalls eindeutig".

Kreiter forscht laut Bericht seit 1998 in Bremen mithilfe von Makaken zur grundlegenden Funktionsweise des menschlichen Gehirns. Tierschützer würfen ihm seit Beginn seiner Arbeit Tierquälerei vor, obwohl ihm Kontrollen eine untadelige Tierhaltung bescheinigten.

Bereits 2008 hätten die Bremer Behörden und das Landesparlament Kreiter die Genehmigung für seine Affenversuche versagt, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Vor Gericht habe der Hirnforscher aber in der Folge in allen Instanzen gewonnen, 2014 abschließend vor dem Bundesverwaltungsgericht. Anschließend habe er zwei Genehmigungen für je drei Jahre erhalten, die am 30. November endeten.

ckr