Universitätsgebäude am Wilhelmsplatz in Göttingen
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Dienstvergehen
Professor bekommt weniger Geld

Ein Professor aus Göttingen rückt wegen Pflichtverstößen künftig in eine niedrigere Besoldungsgruppe. Seiner Universität geht das nicht weit genug.

13.10.2023

Wegen schwerwiegender Dienstvergehen bekommt ein Professor der Georg-August-Universität Göttingen künftig weniger Geld. Der 60-Jährige ist Beamter auf Lebenszeit. Fünf Jahre lang soll er monatlich etwa zweitausend Euro weniger erhalten, wie das Verwaltungsgericht Göttingen am Mittwoch nach seinem Urteil in einem Disziplinarverfahren mitteilte.

Das Urteil begründete eine Gerichtssprecherin damit, dass der Professor Macht- und Hierarchieverhältnisse ausgenutzt und sich in neun Fällen pflichtwidrig verhalten habe. Zudem habe er sich während des Prozesses uneinsichtig gezeigt. Da das Vertrauensverhältnis mit dem Arbeitgeber, der Universität Göttingen, noch nicht komplett zerstört sei, habe das Gericht nicht auf eine Entlassung des Mannes hin geurteilt. Er wurde allerdings für fünf Jahre aus der Besoldungsgruppe W3 in W1 zurückgestuft. Seine monatlichen Bezüge verringern sich von knapp 7.000 Euro auf knapp 5.000 Euro.

Der 60-Jährige behält laut Gericht seine Professur. Unklar ist, inwieweit er sie ausführen kann. Denn: Ein Hausverbot für den Campus in Göttingen und ein Verbot zum Führen seiner Dienstgeschäfte, die die Uni Göttingen erwirkt hatte, bleiben vorerst bestehen. Hier werde es möglicherweise zu einer weiteren Verhandlung kommen.

Machtmissbrauch: Universität fordert Aufhebung von Beamtenverhältnis

Die Universität zeigte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) überrascht. Nach ihrer Auffassung müsse das Beamtenverhältnis aufgehoben werden. Dies begründete sie in ihrer Disziplinarklage 2018 mit 44 Vorwürfen aus dem Zeitraum 2006 bis 2017, "die eine fortgesetzte sexualisierte Belästigung unterhalb der strafrechtlichen Schwelle sowie das Zulassen und Fördern eines übermäßigen Konsums von Alkohol zum Gegenstand hatten". Der Beklagte bestritt die Vorwürfe laut Gericht.

Bereits im März 2017 hatte die Universität dem Professor laut Verwaltungsgericht die Führung der Dienstgeschäfte verboten und ein räumlich begrenztes Hausverbot ausgesprochen. Im September 2022 sprach die Universität eine vorläufige Dienstenthebung nach Disziplinarrecht aus, die gerichtlich ausgesetzt wurde. Nach dem aktuellen Urteil teile ein Sprecher mit, die Hochschule dulde keinerlei Form von sexualisierter Belästigung und Gewalt und wolle sämtliche rechtlichen und disziplinarischen Maßnahmen ausschöpfen, um einer Wiederholung der Taten entgegenzuwirken. Betroffene und Personen, die Fehlverhalten beobachten, ermutige die Universität, sich umgehend an die entsprechenden Ansprechpersonen zu wenden.

Die aktuelle Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können gegen das Urteil innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung einlegen. Die Universität Göttingen kündigte dies bereits als sehr wahrscheinlich an.

dpa