Tierversuche
Prozess wegen mutmaßlicher Tiermisshandlung beginnt
Im Verfahren wegen mutmaßlicher Tiermisshandlung bei Versuchen mit Affen am Tübinger Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik kommt es zu einem Prozess gegen die drei Angeklagten. Das teilte das Amtsgericht Tübingen am Mittwoch mit.
Demnach ist der Auftakt zur Hauptverhandlung für den 7. Januar vorgesehen (Aktenzeichen 15 Cs 15 Js 18215/14 (2)). Das Gericht hatte den Angeklagten zu Jahresbeginn Geldstrafen auferlegt. Sie hatten die Zahlung jedoch abgelehnt. Bei den Beschuldigten handelt es sich um Mitarbeiter des Instituts. Laut Anklage sollen sie Affen unnötigen Qualen ausgesetzt haben, weil sie Versuche an ihnen weiterführten, statt die Tiere einzuschläfern.
Der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft Martin Stratmann hatte danach weiter im Grundsatz an Experimenten mit solchen Tieren fest. "Wir finden Versuche an nicht menschlichen Primaten wichtig. Wir werden uns aus dieser Forschung nicht zurückziehen", sagte Martin Stratmann.
Das mögliche Fehlverhalten am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik war 2014 öffentlich geworden, nachdem ein Tierpfleger heimlich Filme im Tierversuchslabor gedreht hat. Das Amtsgericht Tübingen hat Strafbefehle wegen Tiermisshandlung gegen den Forscher der Nikos Logothetis sowie zwei seiner Mitarbeiter erlassen – alle wehren sich dagegen. Bis zum Abschluss des Verfahrens darf Logothetis keine Tierversuche durchführen oder anleiten.
dpa/gri