Logo und Schriftzug am Eingang des Bundesgerichtshofs BGH in Karlsruhe
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Bundesgerichtshof
Urteil nach Giftanschlag an Uni Darmstadt rechtskräftig

Eine ehemalige Studentin hatte 2021 Angehörige der TU Darmstadt vergiftet. Sie soll in einer geschlossenen Psychiatrie bleiben.

28.07.2023

Das Urteil gegen eine ehemalige Studentin nach einer Giftattacke an der Technischen Universität (TU) Darmstadt ist rechtskräftig. Ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt sei als unbegründet verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag zu seinem Beschluss vom 19. Juli (2 StR 161/23) mit. Das Landgericht hatte im Dezember 2022 entschieden, dass die damals 33-jährige Deutsche vorerst unbefristet in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden muss. Ärzte hatten bei der ehemaligen Studentin aus Mainz eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert.

Sie hatte gestanden, in der Nacht zum 23. August 2021 in mehreren Räumen der Uni giftige Chemikalien in Milch, Honig und Wasser für Kaffee und Tee gegeben zu haben. So wollte sie Angehörige des Fachbereichs Materialwissenschaften vergiften, von denen sie sich wegen ihrer Psychose verfolgt fühlte. Sieben Menschen schluckten die Chemikalien beim Kaffee- und Teetrinken, einer war kurzzeitig in Lebensgefahr. In dem Verfahren bestritt die Beschuldigte den Vorwurf des versuchten Mordes.

dpa/ckr