Aufschrift am Gebäude "Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden Württemberg".
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Baden-Württemberg
Ministerium hält an 2G-Regelung fest

Der Gerichtshof hatte die 2G-Regelung in Baden-Württemberg außer Vollzug gesetzt. Das Ministerium bleibt dabei, passt die Regelung allerdings an.

19.12.2021

Ungeimpfte dürfen auch mit negativem Corona-Test weiterhin nicht an Präsenzveranstaltungen in Hochschulen in Baden-Württemberg teilnehmen. Das teilte das Wissenschaftsministerium am Samstag der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte die 2G-Regelung, die nur Geimpften und Genesenen Zugang erlaubt, nach Angaben vom Freitag vorläufig außer Vollzug gesetzt. "Das Wissenschaftsministerium wird noch am Wochenende die vom VGH geforderten Präzisierungen in der Corona-Verordnung Studienbetrieb vornehmen", teilte das Ministerium nun mit. "In der Sache bleibt die Regelung unverändert: Es bleibt bei 2G für den Präsenzbetrieb an den Hochschulen in der Alarmstufe II."

Das Gericht hatte moniert, dass sich aus der Vorschrift des Wissenschaftsministeriums nicht ergebe, welche Vorkehrungen Hochschulen treffen müssen, damit nicht-immunisierte Studierende am Studienbetrieb teilnehmen können. Das könnte zum Beispiel eine Pflicht sein, Präsenzveranstaltungen regelmäßig als sogenannte Hybridveranstaltungen durchzuführen – also mit Übertragung im Internet  – oder sie aufzuzeichnen und nicht-immunisierten Studierenden zügig zur Verfügung zu stellen.

dpa