Studierende der Leibniz Universität Hannover warten auf die Kontrolle ihrer Zertifikate und Ausgabe der Armbänder, die einen Impf- und Genesenen-Status aufzeigen.
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Niedersachsen und Baden-Würtemberg
2G oder 2G plus an Hochschulen geplant

Zunächst soll an den Hochschulen weiter die 3G-Regelung gelten. In naher Zukunft könnte diese jedoch vielerorts verschärft werden.

25.11.2021

Niedersächsische Hochschulen sollen in der aktuellen Welle der Corona-Pandemie übergangsweise weiter für Geimpfte, Genesene und Getestete zugänglich sein. Das teilte die niedersächsische Staatskanzlei am Mittwoch in Hannover mit. Die 3G-Regelung solle zunächst übergangsweise für vier Wochen bis zur nächsten Verordnung noch gelten, sagte Anke Pörksen, Sprecherin der niedersächsischen Landesregierung. Perspektivisch solle aber an den Hochschulen 2G oder 2G plus eingeführt werden – nur noch geimpfte oder genesene Studierende hätten dann Zutritt, gebenenfalls müssen sie zusätzlich einen Test vorweisen.

Das niedersächsische Wissenschaftsministerium teilte mit, dass nach Einschätzung der Hochschulpräsidenten an den Hochschulen rund 90 Prozent der Studierenden gegen Covid-19 geimpft seien.

Lars Alt, hochschulpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, kritisiert das Vorgehen der Regierung scharf. Niedersachsen halte es, anders als nahezu alle anderen Bundesländer, weiterhin nicht für notwendig, einen Passus für die Hochschulen in die Corona-Verordnung aufzunehmen, sagte er. "Stattdessen werden die Hochschulen wie eine Karnevalssitzung, Veranstaltung oder Zusammenkunft behandelt. Das rächt sich jetzt".

Baden-Württemberg: 2G in der Lehre ab Montag

An den Hochschulen in Baden-Württemberg gelten strengere Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus ab sofort. Von Donnerstag an gilt in Innenräumen der Hochschulen eine generelle Maskenpflicht, wie das Wissenschaftsministerium am Donnerstag mitteilte. Sollte sich die Lage auf den Intensivstationen nicht bessern, gilt für Lehrveranstaltungen ab kommendem Montag zudem die sogenannte 2G-Regel. Ausnahmen gelten für Praxisveranstaltungen – etwa Laborpraktika, Prüfungen und Bibliotheken –, für die weiter auch ein negativer Test reicht.

Die Hochschulen seien angewiesen worden, die Kontrollen zur Einhaltung der Regeln auszuweiten und zu sanktionieren. Gab es bislang bei größeren Veranstaltungen nur Stichprobenkontrollen, muss nun jeder Studierende einen Nachweis zeigen.

"Wir tun alles dafür, um den gerade erst zurückgewonnenen Präsenzstudienbetrieb für die Studierenden aufrechtzuerhalten", sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne). Die Ministerin rief dazu auf, sich an die verschärften Regeln zu halten. "Verstöße gegen die Regelungen sind keine Kavaliersdelikte."

dpa/ckr