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Standpunkt
Gleichstellung oder Gleichberechtigung?

Im Sprachgebrauch hat die Gleichstellung die Gleichberechtigung abgelöst. Dahinter stecken aber unterschiedliche Ansprüche an Gerechtigkeit.

Von Andreas Rödder 11.05.2020

Sprache ist Macht. Und Sprachwandel ist eine Machtfrage. Wenn im öffentlichen Sprachgebrauch der Begriff der Gleichstellung den Begriff der Gleichberechtigung weithin abgelöst hat, dann haben sich damit nicht nur Beschreibungskategorien verändert. Vielmehr zeigt der Sprachwandel einen Paradigmenwechsel der politischen Kultur an.

Das Konzept der Gleichstellung geht von einem emanzipatorischen Ansatz aus. Es möchte durch politische Maßnahmen und staatliche Vorgaben Benachteiligungen von sozialen Gruppen korrigieren, die nicht durch gesellschaftliche Selbstregulierung verschwinden.

Indem diese Weltsicht von Benachteiligungen und von gesellschaftlichen Gruppen ausgeht, konkurriert sie mit den Vorstellungen der bürgerlichen Wettbewerbsgesellschaft, die vom Individuum und von Chancen her denkt. Gesellschaftliche Position, so das Ideal, sollte nicht mehr wie in der vormodernen Ständegesellschaft durch Geburt oder Stand bestimmt werden, sondern durch Bildung und Leistung. Dem bürgerlichen Ideal ging es um Gleichberechtigung im Sinne möglichst gleicher Voraussetzungen, deren Gebrauch zu unterschiedlichen Ergebnissen führt. Gleichstellung hingegen zielt, vor allem über das Instrument von Quoten, auf die Herstellung gleicher Ergebnisse.

Welche Gruppen aber sind gleichstellungs­berechtigt? Eine Professur, die nur mit einer Frau besetzt werden darf, bevorzugt die kinderlose Unternehmertochter aus München-Bogenhausen gegenüber dem dreifachen Familienvater mit Migrationshintergrund aus Berlin-Neukölln. Thomas Sattelberger, gleichstellungspolitisch aktiver Personalvorstand in seiner Zeit bei der Telekom, spricht von einer Hierarchie der Diversity-Themen: an erster Stelle die Frauen, zuletzt die Behinderten.

Das heißt: Es gibt nicht die Gerechtigkeit, sondern immer nur eine Mischung aus unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen mit ihren jeweiligen Defiziten. Instrumente wie das Kaskaden­modell der DFG zum Beispiel lassen den Faktor der individuellen Entscheidung als Ursache von Ungleichheit außer Acht.
Ein solcher Einwand steht allerdings unter dem Ideologieverdacht männlicher Apologie. Denn die Debatte ist, wie sich bei der Frage der Geschlechterparität im Bundestag zeigt, emotional hoch aufgeladen. Was Wissenschaft und Gesellschaft aber brauchen, sind offene Debatten und differenzierte Konzepte statt pauschaler Moralisierung.

Wie wäre es mit der Maxime, Ungleichheit in Form ungleicher Voraussetzungen noch aufmerksamer als bisher zu bekämpfen, Ungleichheit als Ergebnis wirklich freier Entscheidungen aber entspannter als bislang zu akzeptieren? Jedenfalls laufen immer weitere Quoten für immer weitere Gruppen auf eine neue ständisch formierte Gesellschaft hinaus. Historisch gesehen war sie der bürgerlichen Wettbewerbsgesellschaft in puncto Innovationskraft und Dynamik haushoch unterlegen. Die aber braucht Deutschland dringender denn je.

3 Kommentare

  • Annika Hegemann Die Regelung, Frauen bei gleicher Leistung zu bevorzugen, gibt es deshalb, weil ohne diese Regelung Männer bevorzugt werden. Hierzu gibt es zahlreiche Studien, die belegen, dass aufgrund von Geschlechterstereotypen („Männer seien leistungsorientiert und durchsetzungsstark, Frauen seien hilfsbereit und emphatisch“) keine gleichen Vorraussetzungen vorliegen. Nur ist diese Benachteiligung von Frauen nicht so offensichtlich wie ein Gesetzestext, da es um tief verankerte Glaubenssätze in unserem Denken geht, die wird seit frühster Kindheit verinnerlicht haben. In dem Diskurs wird dieser Hintergrund von denjenigen, die die Regelung als unfair Männern gegenüber empfinden, oft nicht mit aufgeführt. Der ideale Zustand, Frauen und Männer ohne gesetzliche Maßnahmen tatsächlich gleichberechtigt zu behandeln, kann nur erreicht werden, wenn diese Stereotype aufgebrochen werden. Dazu braucht es aber strukturelle Veränderungen in unserer Gesellschaft, die durch Gleichstellungsinstrumente unterstützt werden müssen (z.B. mehr Frauen in Führungspositionen).
  • Martin Richter Gleichberechtigung (eine der bedeutenden Errungenschaften der Moderne!) in Art. 3 II 1 GG verbietet, dass der Geschlechtsunterschied als Grund für eine Ungleichbehandlung im Recht herangezogen wird. Gleichstellung geht davon aus, dass es reale Unterschiede gibt, die es mit Hilfe staatlicher (Zwangs-) Maßnahmen zu beseitigen gilt, um (statistisch) gleiche Ergebnisse zu erreichen. Wenn in Stellenausschreibungen vermerkt wird, „Frauen werden bei gleicher Eignung bevorzugt“, dann ist es rein logisch eine nette Umschreibung von „Männer werden bei gleicher Eignung benachteiligt“.
    Wenn ein Mann, der auf Grund seines Geschlechtes bei einer Stelle leer ausgeht, auf gleiche Rechte pocht, wird darauf verwiesen, dass er diese wegen der Gleichstellung nicht bekommt. Man sieht, Gleichstellung ist in der Methodik das glatte Gegenteil von Gleichberechtigung. Trotzdem (und das ist ein „genialer“ Trick?) werden Gleichberechtigung und Gleichstellung (die auch noch „gleich“ klingen) oft als Synonyme verwendet. George Orwell hätte an diesem Neusprech und Doppeldenk seine helle Freude, würde er heute noch leben. Bei „Doppeldenk“ werden zwei wiedersprechende Denkweisen gleichzeitig als wahr „gedacht“. „Krieg ist Frieden“ ist von der gleichen Qualität wie heute in allen Köpfen und Medien die Begriffe „Gleichberechtigung ist Gleichstellung“ gedacht und verwendet werden. Ganz aktuell, nachdem die CDU eine Quote einführen will, hat am 8.7. die Moderatorin Maja Weber im ZDF heute Xpress die Behauptung aufgestellt:
    • „In Artikel 3 des Grundgesetzes steht, dass der Staat die Gleichstellung von Frauen und Männern fördert. Das steht da seit 1994“.
    Ein kurzer Faktencheck belegt, dass dort etwas anderes steht, nämlich:
    • „Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
    Wissenschaft sollte hier aufklärend wirken.
  • Petra Henrich-Noack Sehr geehrter Herr Rödder,
    danke für Ihre interessante Gegenüberstellung der Begriffe Gleichstellung und Gleichberechtigung. Andere Begriffe Ihres Artikels sind jedoch weniger hinterfragt. Der Begriff „Leistung“ z.B. bleibt verschwommen. Die Operationalisierung von komplexen Konstrukten wie „Leistung“ ist sehr schwierig. Die Messgenauigkeit der „Instrumente“, die berufliche Leistung quantifizieren sollen sind meistens nicht genau genug, um einen oder eine aus einer Bewerbergruppe heraus zu bestimmen. Oftmals ist noch nicht einmal klar, welche Parameter überhaupt entscheidend sind. Die Auswahl der Parameter bestimmt jedoch mit, wer die meisten Chancen hat.
    Die Beschränkung auf die beiden Alternativen „Wettbewerbsgesellschaft“ und „Ständegesellschaft“ greifen wahrscheinlich auch zu kurz. Dass die „Wettbewerbsgesellschaft“ das Ende der Geschichte darstellt ist kein Naturgesetz. Wie wäre es mit einer „Kooperationsgesellschaft“? Dafür wären wahrscheinlich andere Leistungsmerkmale zu definieren und zu quantifizieren.
    Sie schreiben „Wie wäre es mit der Maxime, Ungleichheit in Form ungleicher Voraussetzungen noch aufmerksamer als bisher zu bekämpfen, Ungleichheit als Ergebnis wirklich freier Entscheidungen aber entspannter als bislang zu akzeptieren?“
    „Wirklich freie Entscheidungen…“ ist nach meiner Meinung auch ein sehr verschwommener Begriff und verdeckt euphemistisch, dass gesellschaftliche Zwänge mit im Spiel sind. Klassisches Beispiel: Nach Monaten oder Jahren von Schlafentzug durch Kinderbetreuung und Karriere, kann man sagen, dass jemand sich freiwillig gegen Karriere entscheidet. In anderem Kontext wird Schlafentzug jedoch als Folter gesehen und die dadurch erzielten Ergebnisse werden als nicht als „freiwillig“ spezifiziert.
    Der Hinweis, dies alles „entspannter als bislang zu akzeptieren“ ergibt daher den Eindruck (um es mit einem Liedtext zu sagen) der „Selbstzufriedenheit der Satten“