Juniorprofessur
Welche Zulagen zur W1-Besoldung möglich sind
Im Süden Deutschlands verdient ein Juniorprofessor oder eine Juniorprofessorin durchschnittlich mehr als im Norden. Das zeigt eine Analyse der Gehälter in der Besoldungsstufe W1 nach Bundesländern, die Dr. Ulrike Preißler in der Februar-Ausgabe von "Forschung & Lehre" zusammengefasst hat. Demnach ist Baden-Württemberg mit monatlichen 5.301 Euro der bundesweite Spitzenreiter beim W1-Grundgehalt. Das Schlusslicht bildet Hessen mit 4.557 Euro – 744 Euro weniger.
Zusätzlich zum Grundgehalt sind in den Ländern unterschiedliche Zulagen möglich, etwa aus eingeworbenen Drittmitteln für Forschung oder Lehre, nach Erfahrungsstufe oder Wettbewerbssituation. Auch Zusatzbezüge nach Leistung oder Funktion sind teils möglich.
Baden-Württemberg sticht auch bei diesem Vergleich mit den großzügigsten Zulagen hervor. Beim Bund, in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sei indes für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren nur ein Wettbewerbszuschlag verhandelbar. Am wenigsten Spielraum hätten Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren im Saarland, wo lediglich eine Forschungs- und Lehrzulage möglich sei.
Der detaillierte Vergleich der Grundgehälter und Zulagemöglichkeiten in der W1-Stufe aller Bundesländer ist in der aktuellen Ausgabe von "Forschung & Lehre" einsehbar.
ckr