Ein Kopf mit einem Fragezeichen
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FAQ
Wie gestalte ich Zielvereinbarungen?

Zielvereinbarungen sind meist sehr individuell. Es lohnt sich daher, die für einen persönlich wichtigen Punkte genau zu definieren.

Von Martin Hellfeier 14.02.2018

Häufig werden – hauptsächlich im Rahmen von Berufungsverhandlungen – Zielvereinbarungen abgeschlossen. Diese können sich auf die Entfristung der Stelle zum Beispiel in "Tenure-Track"-Verfahren, auf Ausstattungsmerkmale sowie auf die Gewährung von Leistungsbezügen im Rahmen der W-Besoldung beziehen.

So ist es etwa denkbar, dass im Rahmen der Berufung eine Zielvereinbarung dahingehend abgeschlossen wird, dass der Berufene nach Ablauf von drei Jahren einen besonderen Leistungsbezug erhält, wenn er bestimmte Ziele erreicht hat.

Höhe der eingeworbenen Drittmittel oftmals entscheidend

Häufig sind die Ziele quantifizierbar und beziehen sich auf die Höhe der eingeworbenen Drittmittel sowie auf die Anzahl von Publikationen und Dissertationsprojekten. Abgesehen davon sind jedoch auch spezifische Ziele denkbar, die auf die jeweilige Professur zugeschnitten sind. Hier ist etwa an die Organisation von Kolloquien, an den Aufbau von internationalen Kooperationen oder an die Zusammenarbeit mit anderen Fakultäten zu denken.

Bei alledem ist darauf zu achten, welche Konsequenz aus der Vereinbarung der Ziele folgt. So sollte im Hinblick auf Leistungsbezüge betreffende Zielvereinbarungen entweder vereinbart werden, dass bei Erreichung der Ziele ein zunächst befristet gewährter Leistungsbezug unbefristet weitergewährt wird, oder (zumindest), dass mit der Erreichung der Ziele (erstmals) ein Leistungsbezug gewährt wird.