Eine Hand radiert etwas weg, Ansicht von vorne.
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
Fehlverhalten hat Folgen

Die DFG hat einen Wissenschaftler schriftlich gerügt und eine Antragssperre verhängt. Der Wissenschaftler hatte Abbildungen "verschönt".

10.12.2021

Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat am Donnerstag beschlossen, einen Wissenschaftler schriftlich zu rügen und ihn ein Jahr lang für DFG-Förderanträge zu sperren. Dem Wissenschaftler wurde vorgeworfen, in einer vom ihm als Erstautor mit anderen Autoren veröffentlichten Publikation mehrere Darstellungen und Abbildungen manipuliert zu haben. Im von der DFG eingeleiteten Überprüfungsverfahren hatte der Wissenschaftler eingeräumt, Abbildungen "verschönt" zu haben. Dies sei allerdings nicht mit der Absicht zu täuschen geschehen, sondern weil die ursprünglichen Aufnahmen qualitätiv minderwertig gewesen seien.

Die Absicht, die Abbildungen zu "verschönen", sei manipulativ urteilte der Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Daraus schloss der Ausschuss, dass das Vorgehen des Wissenschaftlers den Tatbestand der "Falschangabe durch das Verfälschen von Daten und/oder Forschungsergebnissen durch Manipulation einer Darstellung oder Abbildung" gemäß der Verfahrensordnung der DFG zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten erfüllt und damit ein wissenschaftliches Fehlverhalten darstellt.

Die betroffene Publikation des Wissenschaftlers ist vom Verlag aufgrund der Vorwürfe inzwischen zurückgezogen worden. Sie ist selbst nicht DFG-gefördert gewesen, wurde aber in einem bei der DFG gestellten Förderantrag des Wissenschaftlers als "projektspezifische eigene Vorarbeit" genannt.

cpy