Schild vor dem Gebäude der DFG
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Forschungsförderung
DFG ändert Förderrichtlinien wegen Corona-Pandemie

Die DFG verlängert angesichts der Coronavirus-Pandemie die Fristen für Geförderte. Mehrkosten können nach Projektabschluss beantragt werden.

18.03.2020

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat aufgrund der Coronavirus-Pandemie für die von ihr geförderten Personen und Projekte die Vertragslaufzeiten und Fristen verlängert. Mehrkosten durch weiterbeschäftigtes Personal können nachträglich beantragt werden. Das soll angesichts der zu erwartenden Beeinträchtigungen im Forschungsbetrieb Sicherheit geben, teilte die DFG mit.

Die Fristen von auslaufenden Förderungen verlängern sich demnach bis zum Ende des jeweils laufenden Haushaltsjahres. Die Frist für Nachweise aus dem vergangenen Jahr verlängere sich auf Ende Juni. Ein gesonderter Antrag sei in beiden Fällen nicht notwendig. Bewilligte Mittel aus dem laufenden Jahr könnten grundsätzlich ins nächste Jahr übertragen werden.

Doktorandenverträge in Graduiertenkollegs könnten um bis zu 12 Monate verlängert werden, dafür fehlende Personalmittel könnten nach Projektende für bis zu drei Monate erstattet werden. Mehrkosten, etwa durch Personal oder Stornierungen, die in allen laufenden Förderungen auftreten, die nicht an das Haushaltsjahr gebunden sind, könnten nach Projektende beantragt werden.

Die Regelungen gelten laut Mitteilung unter dem Vorbehalt, dass Bund und Länder die entsprechenden Mittel bereitstellen. Über alle getroffenen Regeln informiert die DFG laufend auf ihrer Webseite.

ckr