Das Foto zeigt einen Hochschullehrer in einem Hörsaal an der Universität Konstanz.
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Wissenschaftsrat
Drei Prozent mehr Mittel jährlich für Hochschulen gefordert

Der Wissenschaftsrat hat ein Positionspapier zur Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschulpakt 2020 vorgelegt. Die wichtigsten Empfehlungen.

30.04.2018

Der  Wissenschaftsrat hat nachdrücklich zusätzliche finanzielle Mittel für die Hochschulen gefordert. Wie die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollten auch die Hochschulen einen kontinuierlichen jährlichen Zuwachs von drei Prozent erhalten.  Auch sollten die Mittel zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium künftig vorrangig für "unbefristet beschäftigtes wissenschaftliches Lehrpersonal" eingesetzt werden. Die Hochschulen müssten in die Lage versetzt werden, in "erheblichem Umfang zusätzliches Lehrpersonal – Professorinnen und Professoren oder ähnlich qualifiziertes und befugtes Personal – dauerhaft" einzustellen.

Der Rat fordert die Hochschulen dazu auf, durch diese zusätzlichen Mittel den Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse zu reduzieren. Zusätzliche Professuren und vergleichbare Personalstellen würden dazu beitragen, dass sich der Betreuungs- und Prüfungsaufwand dauerhaft auf mehr professorales Lehrpersonal verteilt und Überlasten in den Studiengängen abgebaut werden können.

Das geht aus dem aktuellen Positionspapier des Wissenschaftsrates „Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschulpakt 2020“ hervor.

Zusätzliche Mittel notwendig

Die zusätzlich geforderten Ressourcen sollten nach Ansicht des Rates "unmittelbar und verlässlich" zur Verfügung stehen. Über eine Nachfolgevereinbarung mit dem bisherigen Finanzvolumen hinaus seien "zusätzliche Mittel" notwendig, um den finanziellen Spielraum zur qualitativen Weiterentwicklung von Studium und Lehre zu vergrößern. Dafür sei eine "progressive Finanzierung" angemessen. Der Wissenschaftsrat empfiehlt Bund und Ländern, eine dynamische Finanzierungskomponente zu prüfen, wie er sie bereits zur kontinuierlichen Anpassung der Grundfinanzierung von Hochschulen vorgeschlagen hat. Solche regelmäßigen und verlässlichen Zuwächse ermöglichten Hochschulen, die Qualitätsentwicklung gezielter und weiter voranzutreiben.

Mit diesen Mitteln für die Hochschulbildung solle darauf hingewirkt werden, dass die Budgetentwicklung der Hochschulen dem Aufgabenzuwachs folge und sich die Hochschulen in gleicher Weise positiv entwickeln können wie die außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Die Länder sollten bei der Verteilung der Mittel auf die Hochschulen darauf achten, dass die Umstellung auf einen anderen Finanzierungsmechanismus nicht zu Verwerfungen in den Budgets der Hochschulen führe, die deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigten. Vor allem in der Übergangs- und Umstellungsphase sollten die Mittelflüsse so gestaltet sein, dass erhebliche finanzielle Schwankungen für die Hochschulen vermieden werden.

In seinen Empfehlungen macht der Wissenschaftsrat auch Vorschläge für eine Reihe von Parametern für die Mittelvergabe. Die Entscheidung für einen oder mehrere dieser Parameter beinhalte allerdings keine Vorgabe für die Mittelverwendung in den Hochschulen. Diese müssten in der Lage sein, die zusätzlichen Mittel standort- und bedarfsgerecht insbesondere für die Verbesserung der Betreuungsrelationen sowie für weitere qualitätssteigernde oder qualitätserhaltende Maßnahmen einzusetzen.

gri