Hand einer Frau, die Geldscheine aus einem Portemonnaie nimmt.
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Energiepreispauschale
Erste Studierende können 200 Euro beantragen

Bei der Energiepreispauschale für Studierende tut sich etwas: Eine Probephase ist angelaufen, die ersten Anträge können gestellt werden.

04.03.2023

Die ersten Studierenden können die lang ersehnte Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen. Rund zwei Wochen vor dem geplanten Start der Antragsplattform für alle etwa 3,5 Millionen Studierenden und Fachschüler ist eine Pilotphase angelaufen, wie ein Sprecher des Bundesbildungsministeriums am Freitag in Berlin bestätigte. Daran nehmen mehrere Hochschulen in Deutschland teil.

In der Pilotphase soll überprüft werden, ob die technischen Abläufe funktionieren. Mit dabei sind unter anderem die Hochschule Reutlingen und die Otto von Guericke Universität in Magdeburg. Die dort eingeschriebenen Studentinnen und Studenten könnten die 200 Euro schon jetzt beantragen, wie die Hochschulen auf ihren Internetseiten bekanntgaben.

Über die praktische Umsetzung der Sonderzahlung wird seit Monaten diskutiert. Kritisiert wird, dass seit ihrer Ankündigung durch die Bundesregierung inzwischen ein halbes Jahr vergangen ist und die Betroffenen immer noch kein Geld gesehen haben. In der Kritik steht auch das Online-Antragsverfahren, weil jeder, der die 200 Euro beantragen möchte, sich dafür zunächst ein Nutzerkonto beim Bund anlegen muss, ein sogenanntes BundID-Konto. Dieses ist dafür gedacht, Bürgerinnen und Bürgern Behördengänge zu ersparen: Mit dem Zugang sollen sie sich gegenüber Ämtern ausweisen können, damit Anträge oder andere Verwaltungsdienstleistungen auch online erledigt werden können.

Das genaue Verfahren zur Beantragung der Energiepreispauschale für alle steht allerdings noch nicht fest, Änderungen sind noch möglich. Am 15. März soll die Antragsstellung überall möglich sein. Das sei mit den Ländern vereinbart, hieß es vom Bundesbildungsministerium.

dpa/cpy