Open Access-Symbolfoto: Stapel an aufgeschlagenen Zeitschriften
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Wissenschaftliches Publizieren
EU-Rat unterstützt Bemühungen um Open Access

Der EU-Rat fordert Änderungen für das wissenschaftliche Publikationswesen. Im Kern geht es um einen uneingeschränkten Zugang zu Forschungsergebnissen.

23.05.2023

Der Wettbewerbsrat der Europäischen Union (EU) hat am Dienstag eine Ratsschlussfolgerung zum wissenschaftlichen Publizieren angenommenen. Unter dem Titel "High-quality, transparent, open, trustworthy and equitable scholarly publishing" beschreibt der Rat, wie sich das Publikationswesen entwickeln sollte. Er fordert die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten auf, Regelungen zu schaffen, die das Publikationswesen entsprechend der Vorstellungen des Rates verbessern.

Im Kern plädiert der Rat für einen gleichberechtigten, sofortigen und uneingeschränkt offenen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen – insbesondere für jene Erkenntnisse, deren Forschung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde.

Die Kosten für den Zugriff auf und die Veröffentlichung von Artikeln würden zunehmend untragbar, kritisiert der Rat. Zudem lägen die Veröffentlichungskanäle für Forschende häufig in den Händen privater Unternehmen, die auch die Kontrolle über das geistige Eigentum der Artikel hätten. Der Rat fordert stattdessen ein gemeinnütziges Publikationsmodell, ohne Kosten für Autorinnen und Autoren oder Leserinnen und Leser. Er begrüßte entsprechend bereits bestehende nationale Open-Access-Richtlinien und -Leitlinien, mit denen wissenschaftliche Veröffentlichungen sofort offen zugänglich gemacht werden können.

Gleichzeitig könne das Peer-Review-Verfahren, das für die Qualitätskontrolle der wissenschaftlichen Artikel unerlässlich sei, die hohe Anzahl von Einreichungen nur noch schwer bewältigen. Gutachter-Aktivitäten sollten daher gefördert und bei der Leistungsbeurteilung von Forschenden anerkannt und belohnt werden, so der Ratsbeschluss.

Reaktionen auf Ratsbeschluss zu Open Science

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) begrüßte den EU-Beschluss in einer Stellungnahme von Dienstag. Er enthalte "richtungsweisende Empfehlungen" für die weitere Entwicklung des wissenschaftlichen Publikationssystems. Auch aus Sicht der DFG sollte sich dieses auf Basis von qualitativ hochwertigen, offen zugänglichen, nachhaltig finanzierten digitalen Infrastrukturen für die Forschung weiterentwickeln. Das Publikationswesen müsse die Prinzipien der Wissenschaftsfreiheit schützen, wissenschaftliche Integrität und Qualität gewährleisten sowie wissenschaftliche Ergebnisse zugänglich und nachnutzbar machen.

Dass der EU-Rat gemeinnützige Open-Access-Infrastrukturen an Forschungsorganisationen unterstützen will, begrüßt die DFG mit Blick auf die Kosten bei der Literaturversorgung. Die DFG stimmt dem Wettbewerbsrat auch zu, dass Tätigkeiten von Gutachterinnen und Gutachtern im Publikationssektor verstärkt anerkannt und die Beratung an Institutionen verbessert werden sollten, auch um unethisches Publikationsverhalten zu vermeiden. Der Begriff der Qualitätsbewertung soll laut DFG jedoch weiter gefasst werden und auch Praktiken wie "post publication peer review" und "open peer review" umfassen.

Auch die European University Association (EUA) begrüßte am Dienstag in einer gemeinsamen Stellungnahme mit weiteren europäischen Wissenschaftsorganisationen das Papier des EU-Wettbewerbsrates. Die Organisationen loben vor allem die genannte Förderung gemeinnütziger Open-Access-Publikationsmodelle.

ckr