Das Foto zeigt Bundesfamilienministerin Giffey mit Akten an einem Tisch.
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Plagiatsverfahren
FU Berlin überprüft Dissertation von Ministerin Giffey erneut

Das Plagiatsverfahren gegen Bundesfamilienministerin Giffey geht in eine neue Runde. Die FU wird ihre Dissertation abermals unter die Lupe nehmen.

19.11.2020

Die Freie Universität will die Dissertation von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey erneut prüfen. Dies teilte der Präsident der Freien Universität, Prof. Dr. Günter M. Ziegler mit. Für die Überprüfung soll durch den zuständigen Promotionsausschuss des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften erneut ein Gremium eingesetzt werden. Anders als zuvor, so berichtet der Berliner Tagesspiegel, soll Giffeys Doktormutter Tanja Börzel nicht an der Auswahl der Kommission beteiligt sein. Ebenfalls anders als zuvor soll die neue Kommission auch die ganze Arbeit Giffeys prüfen und nicht nur die Stellen, die von der Plagiatsplattform VroniPlag Wiki bemängelt wurden. Das Ergebnis werde bei der Entscheidung über eine Aufhebung der durch die Universität erteilten Rüge berücksichtigt. Es besteht der Wunsch, das Verfahren - ungeachtet der Komplexität - möglichst in der Vorlesungszeit des Wintersemesters abzuschließen.

Nach Kenntnisnahme und Würdigung der vorliegenden Gutachten, darunter eines des Rechtswissenschaftlers Professor Battis im Auftrag der Freien Universität Berlin, ergebe sich für das Präsidium, dass eine Rüge allenfalls in einem minderschweren Fall zulässig sei. Ein solcher sei im Schlussbericht des Prüfungsgremiums für die Dissertation aber "nicht dargetan" worden und daher müsse eine erneute Prüfung durchgeführt werden. Diese Entscheidung des Präsidiums solle deshalb überprüft werden und eventuell eine neue Entscheidung auf der Grundlage eines neuen Vorschlags getroffen werden. Es solle nun geprüft werden, ob in der Abwägung nach Abschluss des ersten Prüfverfahrens nach den richtigen Kriterien die richtige Entscheidung getroffen worden sei.

Einige Tage zuvor hatte Giffey mitgeteilt, dass sie auf die Führung ihres Doktorgrades verzichte. Nach Medienberichten sagte Giffey: "Um weiteren Schaden von meiner Familie, meiner politischen Arbeit und meiner Partei abzuwenden, erkläre ich, den mir am 16. Februar 2010 von der Freien Universität Berlin mit der Gesamtnote 'magna cum laude' verliehenen Titel Dr. rer. pol. ab sofort und auch zukünftig nicht mehr zu führen."

Giffey sagte weiter, sie habe ihre "Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Sie als Präsident der Universität haben mir im letzten Jahr mitgeteilt, dass eine Entziehung des Doktorgrades nicht als verhältnismäßig bewertet wird". Giffey habe "auf diesen Entschluss vertraut".

Die Freie Universität Berlin war von Franziska Giffey Anfang Februar 2019 um die Einleitung eines formellen zur Prüfung ihrer Dissertation gebeten worden. Dem Vorschlag des nach dem Berliner Hochschulgesetz eingesetzten Prüfgremiums folgend hatte das Präsidium der Freien Universität Berlin am 30. Oktober 2019 beschlossen, Franziska Giffey für ihre Dissertation eine Rüge zu erteilen.
Nach Ansicht des Bonner Rechtswissenschaftlers Klaus Gärditz hätte die FU allerdings keine Rüge erteilen dürfen, weil diese gar nicht im Berliner Hochschulrecht vorgesehen sei. Und auch in mehreren anderen Punkten habe die Universität bei der Überprüfung von Giffeys Doktorarbeit rechtswidrig gehandelt. Das berichtete der Berliner Tagesspiegel.

gri