Das Foto zeigt den Interimspräsidenten der Humboldt-Universität zu Berlin, Peter Frensch.
Falk Weiß/HU Berlin

Berlin
Interimspräsident für Humboldt-Universität ernannt

Die Berliner Wissenschaftssenatorin hat einen Übergangspräsidenten für die HU ernannt. Er will an der Verfassungsklage festhalten.

08.01.2022

Die Berliner Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote hat den Professor für Psychologie Peter Frensch mit der kommissarischen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte des Präsidenten der Humboldt-Universität (HU) beauftragt. Ihre Entscheidung steht laut Mitteilung der HU in Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Konzils und des Kuratoriums der Universität.

Notwendig wurde dieser Schritt durch den Rücktritt der Amtsinhaberin Professorin Sabine Kunst zum Jahresende 2021. Peter Frensch werde das Amt kommissarisch bis zur Bestellung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers der bisherigen Präsidentin ausüben. Die Wahl der neuen Präsidentin beziehungsweise des neuen Präsidenten ist für den 15. Februar 2022 vorgesehen.

Ein besonderes Augenmerk des HU-Präsidiums liegt laut Mitteilung der HU dabei auf der Klärung der Fragen um die Beschäftigung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern auf Haushaltsstellen, die im Berliner Hochschulgesetz neu geregelt wurde. Nach Ansicht des Präsidiums unter der Leitung von Peter Frensch sei es notwendig, die Rechtssicherheit des Gesetzes in Karlsruhe klären zu lassen. "Man muss und kann von einer Hochschulleitung erwarten, dass sie einen solchen Schritt unternimmt, um mögliche Schäden von den Betroffenen und der Universität abzuwenden, also wenn – wie in diesem Fall – der rechtliche Status eines Gesetzes, das erhebliche Konsequenzen für die Universität als Ganzes haben kann, unklar ist", sagte Peter Frensch laut HU. "Letztlich geht es darum, sichere und verlässliche Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Gesetzes, und ganz besonders für die Karrierewege des Nachwuchses, zu schaffen."

Anders als es der Gesetzgeber beabsichtige, seien die Karriereaussichten von Nachwuchswissenschaftlern und Nachwuchswissenschaftlerinnen mit dem Inkrafttreten des umstrittenen Paragrafen 110 nicht sicherer, sondern unsicherer geworden. Das Fehlen entsprechender Rahmenbedingungen habe dazu geführt, dass bestehende Verträge mit Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern auf Haushaltsstellen vorerst nicht verlängert werden oder nur in wenigen Fällen neue abgeschlossen werden können.

gri