Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Länder ändern Hochschulgesetz
Die Hochschulen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein erhalten mehr Freiheiten und Verantwortung. Die beiden Landtage haben am Montag jeweils einer Änderung ihrer Hochschulgesetze zugestimmt.
In Schleswig-Holstein können mit der Gesetzesänderung unter anderem sogenannte Tenure-Track-Professuren eingerichtet werden, die einen Weg zur dauerhaften Festanstellung ebnen sollen. Ein Kernstück der Novelle ist die umstrittene Innovationsklausel zur zeitlich befristeten Erprobung neuer Hochschulstrukturen. Hochschulen, die dies wollen, erhalten mehr Eigenverantwortung bei Bau, Personal und Haushalt.
Auch Technologie- und Wissenstransfer sowie Unternehmensausgründungen sollen gestärkt werden. Dafür will das Land ein Gründungssemesters für Studierende einführen, befristet beschäftigte Wissenschaftler unterstützen, die Unternehmen ausgründen, und Minderheitsbeteiligungen von Hochschulen an Ausgründungen erleichtern.
In Niedersachsen erhalten die Hochschulen der Landesregierung zufolge mit der Novelle mehr Eigenverantwortung. Zudem soll sie das Promotionsrecht verbessern und die Juniorprofessur vereinfachen. Künstig ist demnach eine lange Promotionsdauer kein Ausschlusskriterium mehr für eine Juniorprofessur.
Studierendenvertreter in Niedersachsen sehen die Gesetzesänderung ihrer Landesregierung kritisch. Der Studierendenausschuss der Universität Göttingen etwa sieht mit der Novelle eine Gefährdung für die Demokratie an Hochschulen. Demnach sehe der Entwurf vor, dass die Universitätspräsidien einige Rechte und Pflichten, die bisher beim Wissenschaftsministerium lägen, übertragen bekommen.
aktualisiert am 27.01.2022 um 19:14 Uhr, zuerst veröffentlicht um 17:16 Uhr
ckr/dpa