Landeswappen von Thüringen im Landtag in Erfurt
dpa

Thüringen
Hochschulgesetz verstößt gegen Freiheit der Wissenschaft

Das Thüringer Hochschulgesetz sieht Stimmengleichheit in Hochschulgremien vor. Einem Gutachten zufolge verstößt das gegen die Wissenschaftsfreiheit.

10.10.2019

Nach einem Gutachten verstößt das neue Thüringer Hochschulgesetz gegen die vom Grundgesetz geschützte Wissenschaftsfreiheit. Er habe verfassungsrechtliche Bedenken bei dem Gesetz, sagte der Rechtswissenschaftler Professor Hermann-Josef Blanke am Donnerstag in Erfurt. Er war von der CDU-Landtagsfraktion mit dem Gutachten beauftragt worden.

Blanke begründete seine Einschätzung damit, dass die Landesregierung bei dem Gesetz nicht ausreichend sicherstelle, dass Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in Fragen von Forschung und Lehre eine Stimmenmehrheit in den Hochschulgremien hätten. Auch die Regelung, wonach die Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen nicht verpflichtend sei, sorge für Probleme an den Hochschulen.

Das Gesetz, das der Landtag 2018 beschlossen hatte, ist auch in der Wissenschaft umstritten. Es sollte vor allem zu mehr Mitbestimmung – etwa von Studierenden – führen. In bestimmten Gremien müssen Hochschullehrer, Studierende, wissenschaftliche und technische Mitarbeiter sowie Verwaltungsmitarbeiter seither zu gleichen Teilen vertreten sein.

Gutachter vertritt auch Professoren in Karlsruhe

Im Mai dieses Jahres wurde bekannt, dass 32 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer wegen des Thüringer Gesetzes Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt haben. Sie sehen durch das Gesetz ihr Grundrecht der Wissenschafts- und Lehrfreiheit verletzt.

Die CDU-Fraktion hatte bereits in der Vergangenheit gegen das Gesetz verfassungsrechtliche Zweifel angemeldet. Nun fordert sie, das Gesetz nach der Landtagswahl zu korrigieren. Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) bezeichnete das Gutachten angesichts der eingereichten Professoren-Klage als überflüssig – die Entscheidung treffe das Bundesverfassungsgericht. Zudem sei der Gutachter zugleich Prozessvertreter für die Verfassungsklage der Professorinnen und Professoren und seine Einschätzung damit erwartbar.

Thüringen habe sich bei dem Gesetz an der aktuellen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts orientiert und ein modernes Gesetz vorgelegt, erklärte Tiefensee. Nach seiner Einschätzung ist die Mehrheit der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen in wissenschaftlichen Fragen sichergestellt.

dpa/ckr

aktualisiert am 10.10.2019 um 16:09 Uhr