Studenten demonstrieren vor dem Düsseldorfer Landtag gegen das geplante neue Hochschulgesetz mit einem Plakat "Zivilklausel erhalten"
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Nordrhein-Westfalen
NRW-Landtag beschließt neues Hochschulgesetz

Mit dem verabschiedeten Gesetz fällt auch die sogenannte Zivilklausel. Hochschulen in Nordrhein-Westfalen können nun militärische Forschung betreiben.

11.07.2019

Der nordrhein-westfälische Landtag hat ein neues Hochschulgesetz für das Bundesland beschlossen. Mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen CDU und FDP wurde das Gesetz am Donnerstag in zweiter Lesung verabschiedet. Mit dem Gesetz können sich die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen künftig für militärische Forschung öffnen.

Friedensinitiativen und andere Gruppen protestierten während der Parlamentsdebatte vor dem Landtag gegen die neue Möglichkeit der militärischen Forschung. Während SPD und Grüne das Ende der Pflicht zu ziviler Forschung kritisierten, begrüßte die AfD-Fraktion die Abschaffung der sogenannten Zivilklausel.

Eine weitere Neuerung ist die Überführung des bisherigen Graduierteninstituts der Fachhochschulen in ein eigenständiges Promotionskolleg. Ziel ist es, den Fachhochschulen das Promotionsrecht zu verleihen. Allerdings ist dies an das Ergebnis eines Gutachtens des Wissenschaftsrates gebunden. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Deutschen Hochschulverbands (DHV) hatte diesen Vorstoß bereits Anfang des Jahres deutlich abgelehnt. Es sei ein falsches Signal und eine nicht notwendige Regelung, die keineswegs die Qualität der Promotionen sichere. Das Promotionsrecht müsse Alleinstellungsmerkmal der Universitäten und ihr gleichstehender Hochschulen bleiben. Die nordrhein-westfälischen Fachhochschulen begrüßen dagegen die eigenständigen Promotionskollegs. NRW setze damit auf ein "innovatives Modell der Promotion, das bundesweit Vorbildcharakter" haben könne.

Außerdem haben die Hochschulgremien künftig das Recht, eine Anwesenheitspflicht für Studierende einzuführen. Die Studierendenvertretungen lehnten dies ab und kritisierten das neue Gesetz: Es befreie die Professorinnen und Professoren davon, sich mit den Belangen der Studierenden auseinanderzusetzen, und schränke die demokratische Mitbestimmung der Studierenden ein.

NRW-Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen sagte, das neue Gesetz werde die Rahmenbedingungen für die Hochschulen verbessern.

aktualisiert am 11.07.2019 um 15:00 Uhr und um 15:45 Uhr

dpa/ckr/gri