Geschichte
Uni Greifswald streicht Ernst Moritz Arndt aus dem Namen
Nach hitzigen Debatten, Demonstrationen und mehreren Anläufen streicht die Universität Greifswald nun den seit 1933 geltenden Namenzusatz "Ernst Moritz Arndt". Am Freitag tritt die geänderte Grundordnung in Kraft, der zufolge die Hochschule nur noch den Namen Universität Greifswald trägt, wie ein Sprecher am Donnerstag sagte. Es werde am Freitag keinen radikalen Schnitt in der Beschilderung geben. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, erfolge die Umstellung sukzessive.
Im Rechtsverkehr, bei der Einwerbung von Drittmitteln und in der Verwaltung werde die Hochschule nur den Namen Universität Greifswald tragen, ebenso auf Prüfungsabschlüssen, Promotions- und Habilitationsurkunden. Der Senat hatte im Januar auch beschlossen, dass der Namenszusatz unter bestimmten Voraussetzungen vorangestellt werde kann. So könnten Professoren beispielsweise im Briefwechsel mit anderen Kollegen den Namenszusatz weiter verwenden. Auch bei Einladungen zu Tagungen oder auf Visitenkarten beispielsweise sei die Verwendung erlaubt.
Die Universität hatte die Kosten der Namensumstellung mit rund 80.000 Euro angegeben. Weil es keine festgelegte Übergangsfrist geben, könne die Namensänderung jedoch mit dem dann sowieso fälligen Ersatz von Materialen erfolgen.
Der in Pommern geborene Arndt (1769-1860), Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung und Kämpfer für ein einheitliches Deutschland, ist wegen nationalistischer und antisemitischer Äußerungen umstritten. In Greifswald kämpfte eine Bürgerinitiative für den Erhalt des Namens. Sie befürchtete den Verlust der pommerschen Identität. Bis zu 700 Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich an Demonstrationen der Initiative. In den vergangenen Wochen ist die Zahl der Demonstranten auf deutlich unter 50 geschrumpft. Dennoch sammeln sie Unterschriften, um über eine Volksinitiative eine Änderung im Landeshochschulgesetz zu erwirken.
Bereits im Januar 2017 hatte der Senat der Universität das Ablegen des Namens beschlossen. Dieser Beschluss war aber vom Bildungsministerium wegen Rechtsmängel nicht anerkannt worden. Deshalb wurde im Januar 2018 eine Beschlussfassung wiederholt, die den Rechtsvorschriften entsprach.
dpa