Forschungsdatengesetz: Digitale Datenspeicherung (Symbolbild)
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Open Science
Neues Forschungsdaten-Gesetz geplant

Der Rat für Informationsinfrastrukturen hat Empfehlungen zum geplanten Forschungsdatengesetz veröffentlicht. Ein Überblick.

10.07.2023

Wie können Forschungsdaten fair und mit gesicherter Qualität zugänglich gemacht werden? Das geplante Forschungsdatengesetz der Bundesregierung soll dies klären. Vorab hat der Rat für Informationsinfrastrukturen (RfII) ein Diskussionspapier veröffentlicht mit Empfehlungen zum Gesetz und dem Aufbau des im Koalitionsvertrag vereinbarten Dateninstituts zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Standardisierung von Daten.

Das Forschungsdatengesetz und das Dateninstitut als nationaler Koordinator sollten demnach in Bezug aufeinander konzipiert und mit bereits vorhandenen Dateninfrastrukturen und weiteren laufenden nationalen und internationalen Gesetzesvorhaben verzahnt werden. Es dürften keine Doppelstrukturen oder "unscharfe Verantwortlichkeiten" entstehen. Bestehende unterschiedliche Ausgestaltungen des Datenzugangs für wissenschaftliche Akteure müssten angeglichen werden, um einen fairen Zugang zu ermöglichen.

Keine "undifferenzierte Publikationspflicht" für Forschungsdaten

Die Wissenschaft sollte laut RfII unter bestimmten Voraussetzungen eigenen Zugriff auf privatwirtschaftliche Daten erhalten. Umgekehrt unterstützt der RfII zwar das Konzept von "Open Science", lehnt aber eine "undifferenzierte Publikationspflicht" ab, die auch für "vorläufige Zwischenprodukte" gelten könnte. Es müsste sich bei den veröffentlichten Daten um qualitätsgesicherte und verlässliche Daten handeln.

An der Entwicklung des Dateninstituts sollte die Wissenschaft demnach beteiligt sein, da ihre Akteure Erfahrungen in der Zugänglichmachung von Forschungsdaten hätten, etwa durch die Nationale Forschungsdaten-Infrastruktur. Das Dateninstitut sollte laut dem RFII-Papier die mangelnde Auffindbarkeit von Daten begrenzen und das Problem der Abgrenzung von personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten klären. Es sollte zudem neben technischer und rechtlicher Expertise Wissen zu guten Betriebsmodellen für die Dateninfrastrukturen bereithalten.

Der RfII wurde von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) eingerichtet, um Bund, Länder und Wissenschaftseinrichtungen zu Themen des digitalen Wandels in der Wissenschaft zu beraten. Seine 24 ehrenamtlichen Mitglieder wurden aus den Bereichen der Informationsinfrastruktureinrichtungen, der forschenden Nutzerinnen und Nutzer, des Öffentlichen Lebens sowie der Wissenschaftsministerien von Bund und Ländern berufen.

cpy