Namensschild der Universität Potsdam vor einem sandsteinfarbenen Gebäude
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Hochschulgesetz unzureichend
Universität Potsdam steht in der Kritik

Nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung wird der Uni Potsdam fehlendes Handeln vorgeworfen. Diese fordert Nachbesserungen in der Rechtslage.

04.01.2024

An der Universität Potsdam ist eine Studentin mutmaßlich vergewaltigt worden. Die Hochschule habe darauf nicht angemessen reagiert, kritisieren die Fachschaftsräte für Politik, Verwaltung und Organisation (PVO), Wirtschaftswissenschaften und Soziologie in einem Schreiben, das sie gemeinsam mit der Betroffenen verfasst haben und der AStA veröffentlicht hat. Die Vergewaltigung im Dezember 2022 habe zwar nicht auf dem Campus der Universität Potsdam stattgefunden. Doch sei die Betroffene wie auch der mutmaßliche Täter an derselben Hochschule. Die Studentin könne ihrem Kommilitonen daher über den Weg laufen, lautet die Kritik. Die Studentin gab an, dass die psychische Belastung für sie so stark sei, dass sie ihr Studium eventuell nicht fortführen könne. Auch sei eine solche Situation grundsätzlich entwürdigend und gefährlich.

Eine Hochschule kann nach der geltenden Rechtslage grundsätzlich nur nach einer Verurteilung Ordnungsmaßnahmen wie Hausverbot oder Exmatrikulation verhängen. Liegt ein entsprechendes Urteil vor, regeln andere Hochschulgesetze wie etwa in Baden-Württemberg, welche Konsequenzen eine Hochschule ergreifen kann. Im brandenburgischen Hochschulgesetz fehlt eine solche Rechtsgrundlage.

In Paragraph 62a des Hochschulgesetzes von Baden-Württemberg heißt es: "Eine Studierende oder ein Studierender einen Ordnungsverstoß begeht, wenn sie oder er wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat, die zu Lasten eines Mitglieds der Hochschule oder einer oder eines Angehörigen der Hochschule geschehen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist und nach Art der Straftat eine Behinderung des Studiums oder der sonstigen Tätigkeit des Mitglieds oder der oder des Angehörigen droht."

Anpassung von Hochschulgesetz gefordert

Die AStA und die Fachschaftsräte fordern, dass Hochschulen nach der Verurteilung einer Person auch in Brandenburg rechtliche Konsequenzen ergreifen können. Im Oktober vergangenes Jahr hatten Studierende der Universität Potsdam beim brandenburgischen Landtag eine entsprechende Petition eingereicht.

"Die Hochschulen beschließen Grundsätze zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt sowie Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Grundsätze."
Gesetzesentwurf Hochschulgesetz Universität Potsdam

Auch die Leitung der Uni Potsdam spricht sich für das Schließen der Gesetzeslücke in Brandenburg aus. Der Präsident Oliver Günther hat daher einen entsprechenden Brief an die brandenburgische Bildungsministerin Manja Schüle adressiert. Derzeit befindet sich das Hochschulgesetz im parlamentarischen Verfahren. Der neue Entwurf enthält bislang eine Ergänzung, die Maßnahmen ermöglicht und die Regelungen im Detail den Hochschulen überlässt: "Die Hochschulen beschließen Grundsätze zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt sowie Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Grundsätze." Der Gesetzesentwurf geht als nächstes in den Ausschuss für Wissenschaft. Dort findet am 17. Januar eine Anhörung dazu statt.

kfi/kas