Klage eingereicht: Gebäude des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.
picture alliance / dpa | Martin Gerten

Polizei-Hochschule NRW
Aslan klagt gegen Widerruf ihres Lehrauftrags

Bahar Aslan wird wegen eines kritischen Tweets nicht weiter von der Polizei-Hochschule NRW beschäftigt. Dagegen hat die Dozentin Klage eingereicht.

28.05.2023

Die Dozentin Bahar Aslan wehrt sich juristisch gegen das Ende ihrer Lehrtätigkeit an der Polizei-Hochschule in Gelsenkirchen. Aslans Anwalt Patrick Heinemann reichte nach eigenen Angaben eine Klage gegen den Widerruf des bereits für das kommende Semester erteilten Lehrauftrags beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Vor einem solchen müsse die Betroffene laut Gesetz Gelegenheit zur förmlichen Stellungnahme bekommen, sagte Heinemann am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. "Das ist nicht passiert."

Die Hochschule habe nicht mit Aslan gesprochen und ihr keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zuerst hatte "Zeit online" berichtet. Hintergrund des Widerrufs war ein umstrittener polizeikritischer Tweet der Dozentin. Die Klage habe aufschiebende Wirkung, daher dürfe der Widerruf der Lehrtätigkeit jetzt nicht vollzogen werden, sagte Heinemann. Dieser Schwebezustand könnte nach Worten Heinemanns eine Grundlage zu einem Gespräch zwischen der Hochschule und Aslan bieten. Aslan sei dazu bereit. "Die Gesprächskanäle sind vollkommen offen."

Aslan hat an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) Gelsenkirchen einen Lehrauftrag für "interkulturelle Kompetenzen". In ihrem Tweet hatte sie rassistische Gesinnungen in der Polizei kritisiert und den "braunen Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden" erwähnt, der ihr Angst mache. Aslan hatte später eine "unglückliche Wortwahl" eingeräumt und gesagt, es tue ihr leid, wenn sich Polizisten angesprochen fühlen, die vorbildlich ihren Dienst täten. Heinemann sagte, es entstehe der Eindruck, dass man Aslan "bewusst missverstehen will". Aslan habe zugespitzt, aber nicht pauschal alle Polizisten als "braunen Dreck" bezeichnet.

Auch an die zuständige Bezirksregierung Münster schrieb der Anwalt. Die Behörde prüfte als Schulaufsicht den Vorgang, denn Aslan ist hauptberuflich verbeamtete Lehrerin. Er sehe kein Dienstvergehen, sagte Heinemann. Beamtinnen und Beamte müssten sich zwar in Äußerungen mäßigen. Aslans Äußerung sei aber außerdienstlich gefallen und stehe in keinem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Lehrerin. "Mein Eindruck ist, dass man versucht sie einzuschüchtern", sagte Heinemann.

dpa/cpy