Person hält ein Smartphone auf dem symbolhaft ein Text-Chatverlauf abgebildet ist
mauritius images / Nipiphon na chiangmai / Alamy / Alamy Stock Photos

Verwaltungsgericht Berlin
Chatten während einer Prüfung gilt als Täuschung

Wenn sich Studierende während einer Online-Prüfung per Chat austauschen, ist das Betrug. Das hat ein Berliner Gericht klargestellt.

24.03.2023

Tauschen sich Studierende während einer Online-Prüfung intensiv in einer Messenger-Chat-Gruppe aus, können sie wegen Täuschung exmatrikuliert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie es am Freitag mitteilte. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Austausch tatsächlich hilfreich war und richtige Antworten lieferte, so das Gericht. Irrelevant sei auch, ob die Chat-Gruppe ursprünglich von der Hochschule eingerichtet worden sei, denn die Prüflinge seien selbst verantwortlich dafür, dass sie die Prüfung ohne unerlaubte Hilfe ablegten. Damit blieb die Klage einer Studentin im Bachelorstudiengang "Öffentliche Verwaltung" erfolglos, die wegen der "besonderen Schwere der Täuschung" exmatrikuliert worden war. Das Urteil ist rechtskräftig (Az. VG 12 K 52/2).

Laut Gericht hat die Studentin im Juli 2021 eine Online-Klausur geschrieben. Nach deren Korrektur wurden dem Dozenten und Prüfer Screenshots von einem Chat-Verlauf zugespielt, in dem sich zahlreiche Prüfungsteilnehmer – darunter die Klägerin – während der gesamten Prüfungszeit austauschten. Die Hochschule leitete gegen Gruppenmitglieder ein Prüfungsverfahren wegen des Verdachts der Täuschung ein. Dieses endete mit der Exmatrikulation. Zu Recht, so die Richter. Nachdem es bei Online-Prüfungen zu einer Vielzahl von Täuschungen komme, habe die Hochschule eine Sanktion mit abschreckender Wirkung wählen dürfen.

dpa/ckr