Westafrikanischer Schimpanse
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Europäisches Patentamt
Patente auf Versuchstiere ungültig

Das Europäische Patentamt hat in zwei Fällen genetisch veränderte Versuchstiere als nicht patentfähig eingestuft. Dem ging ein Rechtsstreit voraus.

02.07.2020

Zwei Patente auf gentechnisch veränderte Menschenaffen sind nach jahrelangem Rechtsstreit zurückgenommen worden. Nach Beschwerden hatte die Technische Beschwerdekammer als gerichtliche Instanz des Europäischen Patentamts (EPA) die Ansprüche auf Schimpansen und andere Tiere als nicht patentfähig beurteilt. Sie verwies dabei auf eine Regel, nach der Patente auf die genetische Veränderung von Tieren verboten sind, wenn daraus "Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier" resultieren können.

Erstmals seien damit Ansprüche auf gentechnisch veränderte Versuchstiere aus ethischen Überlegungen gänzlich zurückgenommen worden, erklärte am Donnerstag ein Bündnis von Tier- und Umweltschutzorganisationen, das gegen die Patente gekämpft hatte. Auch die Affenforscherin Dr. Jane Goodall hatte sich engagiert. Die Streichung der Patentansprüche seien ein klares Signal an alle Wissenschaftler, "die zum Leiden fähige Tiere nur als ein Werkzeug der Forschung sehen", sagte Goodall.

Bei den beiden nun ungültigen Patenten einer US-Firma (EP1456346 und EP1572862) wurden DNA-Stücke von Insekten ins Erbgut von Affen geschleust. Diese Affen können etwa bei der Entwicklung von Krebstherapien genutzt werden. Die Patente beanspruchten auch Mäuse, Ratten, Katzen, Hunde, Rinder, Schweine, Pferde und Schafe als Erfindung.

Die Gegner sehen den von der Beschwerdekammer gewiesenen Weg nun auch für andere Fälle bindend. Denn es gibt zahlreiche weitere Tierpatente. 2010 war etwa ein Patent auf Affen mit Epilepsie vergeben worden (EP1852505). Doch selbst wenn derartige Patente fallen sollten, bleiben die genetischen Veränderungen und die Forschung mit diesen Tieren davon unberührt.

dpa/ckr