Baden-Württemberg
Rechnungshof moniert Zulagenpraxis
Die Diskussion um zweifelhafte Zulagen für Professoren an baden-württembergischen Hochschulen geht weiter. Der Landesrechnungshof erklärte am Montag in Stuttgart, er habe 370 Forschungszulagen von insgesamt 1,82 Millionen Euro geprüft, die zwischen 2013 und 2017 an Professoren der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften gezahlt wurden. In zwei Drittel der Fälle habe es materielle Fehler gegeben.
Der Präsident des Rechnungshofes, Günther Benz, sagte, er wünsche sich eine deutlichere Rechtsaufsicht des Landes in diesen Fällen. Die obersten Rechnungsprüfer des Landes wollen als nächstes auch die Forschungszulagen für Universitäts-Professoren durchleuchten.
Beanstandet hat der Rechnungshof laut Mitteilung insbesondere unzureichende oder fehlerhafte Kalkulationen, Zulagen bei Projekten ohne Forschungsbezug und die Gewährung von Zulagen, wenn die Drittmittel direkt oder indirekt aus öffentlichen Kassen stammten.
Die Forschungszulagen hätten in diesen Fällen nicht oder nur in geringerer Höhe ausbezahlt werden dürfen. Es sei die Aufgabe der Rektorate, die beanstandeten Fälle erneut zu überprüfen und die zu Unrecht bewilligten Zulagen von den Professoren zurückzufordern.
Hochschulen entscheiden alleine über Zulagen für Professoren
Seit 2005 sind die Hochschulen selber für die Gewährung von Zulagen zuständig. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) hat aber bereits nach diversen bekanntgewordenen Unregelmäßigkeiten angekündigt, dass das Land genauer auf die Zulagenpraxis schauen will. Zudem sollen an den Hochschulen Strukturen aufgebaut werden, die ein zuverlässigere Kontrolle der Zulagenvergabe möglich machen.
Zu unterscheiden von Forschungszulagen sind sogenannte Leistungszulagen. Im Landtag läuft ein Untersuchungsausschuss, der die seit 2011 rechtswidrig verteilten Leistungszulagen an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg durchleuchtet. Im Fokus stehen dabei auch das Krisenmanagement von Ministerin Bauer. Leistungszulagen gelten als Teil des Gehaltes. Sie werden aus dem Topf des Landes gezahlt. Forschungszulagen dürfen den Professoren gewährt werden, wenn sie erfolgreich Drittmittel für die Hochschule – etwa aus der Privatwirtschaft – an Land gezogen haben.
dpa/kas