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Urheberrecht
Verlage gewinnen Klage gegen Researchgate

Das Berliner Forschernetzwerk Researchgate darf keine Publikationen mehr online zugänglich machen. Das entschied ein Münchner Gericht.

09.03.2022

Im Urheberrechtsstreit zwischen mehreren wissenschaftlichen Fachverlagen und dem Forschernetzwerk Researchgate hat das Landgericht München I den Betreibern der Plattform das Zugänglichmachen verlagsgebundener Fachartikel über die Internetplattform untersagt. Den Antrag der Verlage auf Schadensersatz wies das Gericht hingegen zurück, wie aus der Mitteilung des Gerichts zum Urteil vom 31. Januar hervorgeht.

Geklagt hatten 2017 mehrere Verlage der "Coalition for Responsible Sharing" (CfRS) unter Leitung des Elsevier Verlags und der American Chemical Society (ACS). Sie warfen Researchgate vor, mehr als vier Millionen Artikel unzulässigerweise auf seiner Plattform publiziert zu haben. Konkret verhandelt wurde in München über 50 Publikationen. Vor Gericht forderten die Verlage letztlich erfolgreich ein, das ungefragte Publizieren von Fachartikeln aus ihren Zeitschriften über die Plattform zu verbieten.

Die Wissenschaftsverlage sahen ihr geistiges Eigentum verletzt. Researchgate war hingegen der Ansicht, nicht für das Zugänglichmachen der Artikel verantwortlich zu sein, da diese von seinen rund 20 Millionen Nutzerinnen und Nutzern weltweit selbst auf der Plattform eingestellt worden seien.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Plattformbetreiber generell für die Inhalte verantwortlich seien. Die Verlage hätten zudem hinreichend belegt, Inhaber der Rechte zu sein, um die Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Für Schadensersatz bestünden hingegen rechtlich höhere Anforderungen an den Nachweis der Rechtsinhaberschaft, die die Verlage nicht vorgelegt hätten.

Urheberrechte nicht vollständig geklärt

Laut Gericht seien die Inhaberrechte hoch umstritten, "da die klagenden Verlage ihren Sitz in den USA, Großbritannien und den Niederlanden haben und die streitigen Artikel von multinationalen Autorenteams stammen". Researchgate selbst hat seinen Sitz in Berlin. Ob das für Deutschland gültige getroffene Urteil als Präzedenz für weitere Publikationen in anderen Ländern anwendbar ist, bleibt fraglich. Ein ähnliches Gerichtsverfahren mit denselben Beteiligten läuft seit 2018 in den USA.

Das Münchner Urteil (Az. 21 O 14450/17) ist laut Mitteilung noch nicht rechtskräftig. Die Kläger kündigten in einer ersten Stellungnahme an, die Entscheidung des Gerichts im Detail zu prüfen, und in einem zweiten Statement Anfang März, gegen den Schadensersatz betreffenden Teil der Entscheidung Berufung einzulegen. Die Plattform Researchgate hat nach eigenen Angaben bereits Berufung dagegen eingelegt, die 50 betroffenen Publikationen von seiner Seite zu entfernen, da sie dies bereits vor Jahren getan habe.

Der Rechtsstreit ist nach Ansicht der Plattform dem Wandel im Publikationswesen der vergangenen Jahre insgesamt nicht mehr angemessen und verwies zudem auf inzwischen etablierte Vorgehensweisen, mit denen Verlage Inhalte von Researchgate entfernen könnten. Die Plattform appellierte daher in ihrer Stellungnahme an die Verlage, das künftige wissenschaftliche Publizieren gemeinsam und "offen" zu gestalten.

Wie die Zeitschrift "Nature" berichtet, haben in der Zwischenzeit bereits mehrere große Verlage, darunter Wiley und Springer Nature, mit Researchgate kooperiert und der Plattform erlaubt, Publikationen zu teilen.

ckr