Studierende sitzen an Tischen in einem Universitätsgebäude und lernen
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Corona-Krise
Länder verlängern Regelstudienzeit

Berlin hat sein Hochschulgesetz geändert und dabei die Regelstudienzeit verlängert. Das Land folgt damit dem Beispiel vieler anderer Bundesländer.

18.09.2020

Die rot-rot-grüne Regierungskoalition hat das Berliner Hochschulgesetz geändert, um Nachteile für Studierende durch die Corona-Pandemie abzumildern. Unter anderem wird die Regelstudienzeit verlängert, wie das Abgeordnetenhaus am Donnerstag beschlossen hat. "Studierende müssen nun Verzögerungen im Studienablauf nicht mehr aufholen, sondern haben dafür ein Semester mehr Zeit", so die wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ina Czyborra. Dadurch soll eine unbürokratische Verlängerung der Bafög-Förderung möglich sein. In Berlin sind den Angaben zufolge davon rund 22.000 Studierende betroffen.

Auch andere Bundesländer haben wegen der Einschränkungen im Sommersemester durch die Corona-Krise bereits die Regelstudienzeit und Bafög-Förderung gesetzlich verlängert, dazu zählen Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Andere Länder wie Bremen, Niedersachen, Sachsen und Thüringen setzen statt einer pauschalen Verlängerung auf Einzelfallprüfungen.

In Berlin soll es zudem im restlichen Sommersemester und im kommenden Wintersemester 2020/21 möglich sein, Prüfungen als "Freiversuch" abzulegen. Wird die Prüfung nicht bestanden, zählt der Prüfungsversuch nicht. Dadurch sollen Ungerechtigkeiten gegenüber Studierenden früherer Semester abgemildert werden. Durch die Aufnahme der Regelung in das Hochschulgesetz gilt diese an allen Berliner Hochschulen. In anderen Bundesländern haben einzelne Hochschulen ebenfalls solche Regeln für Prüfungen beschlossen.

dpa/ckr