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Rechtssicherheit beim digitalen Prüfen
Hochschulen zum Handeln aufgefordert

Die Hochschulrektorenkonferenz fordert Nachbesserungen bei den Regeln zum digitalen Prüfen. Der Datenschutz dürfe nicht zu kurz kommen.

28.01.2021

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat die Bedeutung von klaren Regeln zum digitalen Prüfen hervorgehoben. Dazu gehörten sowohl Antworten auf prüfungsrechtliche wie auch datenschutzrechtliche Fragen. "Die Länder müssen noch bestehende rechtliche Unsicherheiten rund um das Thema 'digitale Prüfungen' durch entsprechende Verordnungen beseitigen, um den Hochschulen ausreichende Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen", sagte HRK-Präsident Professor Peter-André Alt. "Einige Länder haben bereits entsprechende Verordnungen erlassen oder sind dabei, sie vorzubereiten. In der Mehrheit fehlen solche Regelungen jedoch."

Darüber hinaus müsse geklärt sein, wie der Infektionsschutz sichergestellt und die Prüfung organisatorisch und technisch gut durchgeführt werden könne. Dafür könnten Formate wie Open-Book-Ausarbeitungen getestet werden.

Open-Book-Formate hob zuletzt auch der Datenrechtler Professor Rolf Schwartmann erneut hervor. Studierende könnten dabei in Form einer Hausarbeit oder einer "klausurähnlichen" Arbeit ihre Prüfungsleistung von zu Hause ablegen, ohne, dass eine Beaufsichtigung notwendig sei. Damit könnten Hochschulen verhindern, unerlaubt zu viele Daten von Studierenden zu erheben.

Verschärftes Hygienekonzept bei Prüfungen vor Ort

Die Länder setzen entlang der aktuell vorgegebenen Kontaktbeschränkungen auf eine Mischung aus Prüfungen in Präsenz und digital, "da sich nicht alle Prüfungen rein alternativ abbilden und überwachen lassen", wie Professor Walter Schober, Vorsitzender von Hochschule Bayern e.V. und Präsident der Technischen Hochschule Ingolstadt, erklärt.

Bei Präsenzprüfungen greife ein verschärftes Hygienekonzept: "unter anderem durch Anmietung von externen Hallen, aus Maskenpflicht während der Prüfungen, aus ausgearbeiteten Lüftungskonzepten während und vor den Prüfungen und aus zusätzlichem Personal, welches Personenansammlungen vor und nach den Prüfungen auflöst." Auch gelte über die Prüfungszeit hinaus ein Sprechverbot. Dadurch könne das Infektionsrisiko minimiert werden.

kas