Schriftzug der Eberhard Karls Universität Tübingen an einem ihrer Gebäude
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Eberhard-Karls-Universität
Universität Tübingen behält ihren Namen

Studierende wollen die beiden Namensgeber der Eberhard-Karls-Universität Tübingen aus dem Namen streichen. Der Senat der Uni ist geteilter Ansicht.

21.07.2022

Die Eberhard-Karls-Universität Tübingen behält ihren Namen. Ein Antrag der Studierenden auf Umbenennung in "Universität Tübingen" fand am Donnerstag im Senat der Universität keine Mehrheit. Für den Antrag stimmten 15 Senatsmitglieder, 16 dagegen, 2 enthielten sich. Für eine Umbenennung wäre eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen, teilte die Uni mit.

Auf der Grundlage eines im Frühjahr vorgestellten historischen Gutachtens zu den beiden Herrschern und Namensgebern der Uni, Graf Eberhard und Herzog Karl Eugen von Württemberg, hatte sich der Senat in den vergangenen Monaten mehrfach mit der Frage eines Namenswechsels beschäftigt. Auch die Hochschulangehörigen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürgern hatte die Uni an der Debatte um das Für und Wider einer Umbenennung beteiligt.

Graf Eberhard von Württemberg – auch bekannt als Eberhard im Bart – hatte die Universität 1477 gegründet. Den bis heute gültigen Namen der Hochschule, der die Vornamen beider Herrscher enthält, hatte Herzog Karl Eugen 1769 festgelegt. Er hat die Uni im 18. Jahrhundert reformiert. Kritiker werfen den beiden Namensgebern Antisemitismus beziehungsweise eine despotische Regierungsweise und Beteiligung am Soldatenhandel vor. Das Gutachten wertete die negativen Seiten beider Persönlichkeiten als Ausdruck zeittypischer Haltungen.

Umbenennungen von Universitäten kamen in der Geschichte vor allem bei politischen Systemwechseln vor. Beispielsweise trug die Universität Leipzig in der damaligen DDR den Namen von Karl Marx. Namensänderungen aufgrund von Kontroversen um eine Person sind selten; das bekannteste Beispiel ist die Universität Greifswald, die 2018 den Namenszusatz "Ernst Moritz Arndt" strich.

aktualisiert am 22.07.2022 um 10.17 Uhr, zuerst veröffentlicht am 21.07.2022

dpa/ckr