Exzellenzstrategie
145 Absichts-Erklärungen für Exzellenzcluster
In der "Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder" sind zum Stichtag, dem 1. Februar, 145 Absichtserklärungen für Antragsskizzen für neue Exzellenzcluster von 54 Einrichtungen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingegangen, wie diese am Dienstag mitteilte. 91 Absichtserklärungen stammten demnach von einer einzeln antragstellenden Universität, 40 von zwei antragstellenden Universitäten und 14 von drei antragstellenden Universitäten. Im Vergleich zur ersten Ausschreibungsrunde 2016 habe sich das Interesse an gemeinsam beantragten Clustern erhöht, wobei insbesondere die Möglichkeit der Antragstellung in einem Dreierverbund häufiger in Anspruch genommen worden sei. Gemeinsame Absichtserklärungen von mehr als drei Hochschulen seien zwar möglich, aber bei der aktuellen Ausschreibungsrunde nicht eingegangen.
Universitäten haben nun bis zum 31. Mai Zeit, ausformulierte Antragsskizzen für ein Exzellenzcluster einzureichen. Dabei könnten sowohl weniger als auch mehr Skizzen eingehen, da die Absichtserklärungen noch unverbindlich seien und vor allem der Planung der nachfolgenden Begutachtungen dienten, so die DFG. International besetzte Panels begutachteten dann zwischen Ende August und Mitte November 2023 im Videokonferenzformat die Skizzen. Erstmalig könnten die Antragstellenden dabei mit den Begutachtungsgruppen über den Inhalt der Antragsskizzen in Austausch treten. Am 1. Februar 2024 entscheide ein internationales Expertengremium darüber, welche Bewerberinnen und Bewerber zur Vollantragstellung aufgefordert werden.
Die DFG wertete die eingegangenen Absichtserklärungen als "wichtiger Indikator für das ungebrochen hohe Interesse der Universitäten an der Exzellenzstrategie". Die Universitäten hätten erkannt, dass es sinnvoll sei, sich bei der Zahl der Anträge und Kooperationen auf die aus ihrer Sicht erfolgversprechendsten Konstellationen zu fokussieren, erläuterte DFG-Präsidentin Professorin Katja Becker.
cpy