Studierende sitzen in einem Hörsaal
dpa

Qualität von Studium und Lehre
Bund und Länder besiegeln Zukunftspakt

Der Bund hat die Zusagen der Länder zur künftigen Gestaltung von Studium und Lehre abgesegnet. Dazu gehören auch neue Ziele zu Entfristungen.

26.06.2020

Der Bund hat die Verpflichtungserklärungen der Länder zum Zukunftsvertrag bestätigt. Darin erklären die Länder, wie sie Studium und Lehre in den Jahren 2021 bis 2027 gestalten wollen. Der Vertrag löst den Hochschulpakt ab, der in diesem Jahr ausläuft. 13,84 Milliarden Euro hat der Bund für das Programm insgesamt zugesagt. Die Länder wollen die gleiche Summe obendrauf legen.

Bundeswissenschaftsministerin Anja Karliczek zeigte sich zufrieden über die Pläne der Länder: "Mit ihren Verpflichtungserklärungen haben die Länder heute maßgeschneiderte Konzepte vorgelegt, wie sie die Mittel des Zukunftsvertrags einsetzen werden, um Studium und Lehre an ihren Hochschulen zu stärken", sagte sie am Freitag. Dabei hätten sich die Länder "ehrgeizige" Ziele gesetzt. "Jetzt gilt es, die Verpflichtungserklärungen mit Leben zu füllen und die Chancen, die der Zukunftsvertrag bietet, für mehr Dauerstellen zu nutzen."

Entfristungen: Vage Formulierungen bei Ländern

Ihre Verpflichtungen zu Entfristungen haben die Länder teils sehr vage formuliert. So schreibt etwa der größte Hochschulstandort NRW in seiner Erklärung, das Verhältnis von unbefristeten zu befristeten Stellen im wissenschaftlichen Bereich "sachgerechter austarieren" zu wollen. Als Referenzpunkt soll die Personalstatistik dienen. Je nach aktuellem Stand soll eine Hochschule den Anteil der Befristungen halten oder unterschreiten. Bis Mitte 2020 sollen die Hochschulen dem Land ihre Statistiken vorlegen. Dann will das Land konkreter werden.

Bundesministerin Karliczek will mit dem Programm auch die Digitalisierung und die Modernisierung der  Hochschulen vorantreiben. Die Verpflichtungserklärungen sollen dazu dienen, die Pläne auf die jeweiligen regionalen Anforderungen anzupassen. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hatte im Vorfeld an die Länder appelliert, ihren Verpflichtungen auch wirklich nachzukommen und den Bund aufgefordert, diese zu kontrollieren und bereits gemachte Zusagen notfalls auch zurückzufordern. Im finalen Vertrag ist eine Rückforderung nicht vorgesehen. Zahlt ein Land auch in den folgenden zwei Jahren den nachgewiesenen Fehlbetrag nicht, will der Bund den Betrag von seinem Beitrag abziehen.

Mit dem Zukunftsvertrag werden Studium und Lehre erstmals dauerhaft im Rahmen eines Bund-Länder-Programms gefördert. Das soll den Hochschulen mehr Planungssicherheit geben. 2025 soll das Programm erstmals evaluiert werden.

kas