Forscher im Labor
mauritius images/Cultura/Matt Lincoln

Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Bund will befristete Verträge wegen Corona weiter verlängern

Die Dauer von Befristungen kann aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen verlängert werden. Das soll auch für neue Verträge gelten.

27.08.2020

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) setzt den Rahmen für die maximale Dauer von befristeten Anstellungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Angesichts der andauernden Corona-Pandemie will der Bund nun deren Höchstgrenze ab Oktober um weitere sechs Monate verlängern, teilte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seiner Webseite mit. Wegen der Corona-Krise sei die Wissenschaft an Hochschulen weiterhin erheblich eingeschränkt, heißt es zur Begründung.

Im Mai hatte das BMBF das WissZeitVG bereits um eine Übergangsregelung ergänzt. Das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz (WissStudUG) sah eine Verlängerung der befristeten Verträge des wissenschaftlichen Nachwuchses zunächst um sechs Monate vor. Es gilt für Verträge, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen. Nun sollen weitere sechs Monate hinzu kommen – auch für Arbeitsverhältnisse, die erst zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 begründet werden. Der Bundesrat müsse der Verlängerung und dem Verordnungsentwurf noch zustimmen.

ckr