Befristungen
DHV fordert Novelle des WissZeitVG – Plädoyer für "Y-Modell"

Befristungen sind im akademischen Mittelbau die Regel. Der DHV fordert Nachjustierung, aber nicht jede Befristung sei wissenschaftsinadäquat.

08.04.2020

Der Deutsche Hochschulverband hat seine Forderung nach einem "Y-Modell" für die Beschäftigung im akademischen Mittelabau bekräftigt. Diene eine Stelle alleine zur Eigenqualifikation auf eine Professur, sollte sie befristet werden, ansonsten sei dies abzulehnen. Am Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) will der Verband festhalten, wie er in einer aktuellen Pressemitteilung schreibt. Alles andere stände dem Kern der Wissenschaft entgegen. "Die stetige personelle Erneuerung ist das Schwungrad der Wissenschaft. Wer Universitäten zerstören will, muss nur alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von der Promotion bis zur Altersgrenze unbefristet beschäftigen", erklärte DHV-Präsident Professor Bernhard Kempen.

Aktuell ist das Gegenteil der Fall. So gut wie alle sind befristet beschäftigt, wie der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs zeigt. Den Grund sieht der DHV wesentlich in der "Fetischisierung von Drittmitteln und ihrer staatlich prämierten Förderung als wissenschaftliches Leistungskriterium". Der Verband kritisiert die starke Angewiesenheit auf Drittmittel und die "chronische" Unterfinanzierung der Hochschulen. "Ohne Drittmittel keine Beschäftigung, mit Drittmittel eine befristete Beschäftigung – so werden die Karrierebedingungen einer ganzen wissenschaftlichen Generation buchstabiert", beschrieb Kempen die Situation.

Der DHV erneuerte seine Forderung nach einem "Y-Modell" für unterschiedliche Berufswege in die Wissenschaft. Dabei solle frühzeitig eine Entscheidung getroffen werden, ob ein Postdoc alleine an seiner Eigenqualifikation arbeite und das Ziel einer Professur anstrebe oder wissenschaftliche Dienstleistungen ohne die Aufgabe und Gelegenheit zur Eigenqualifikation erfülle.

Insbesondere wissenschaftlichen Dienstleistungen, die auf Dauer zu erbringen seien wie die eines Lecturers, die Leitung eines Prüfungsamts oder einer wissenschaftlichen Einrichtung sollten nach Vorschlag des DHV, nachdem sie ein- oder zweimal befristet vergeben werden können, ein unbefristetes und nach Möglichkeit aus Grundmitteln finanziertes Dienstverhältnis zu Grunde liegen.

Anreize für besonders qualifizierte Nachwuchswissenschftler

Befristungen mit der Aufgabe der Eigenqualifikation hält der DHV grundsätzlich "für unbedenklich". "Qualifikation und Befristung sind zwei Seiten einer Medaille", sagte Kempen. Der Weg zur Professur solle auch weiterhin in der Regel nicht als "beamtete Laufbahn" ausgestaltet werden. Gleichzeitig müsse man Anreize für besonders qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler schaffen. Bis zu 25 Prozent der Forschenden sollten nach einer befristeten Postdoc-Zeit Stelle eine Tenure-Track-Option angeboten bekommen. Dadurch hätten sie nach positiver Evaluation eine rechtsverbindliche Zusage auf eine Lebenszeitprofessur und damit eine sichere Perspektive für eine dauerhafte wissenschaftliche Karriere an der Universität.

Am WissZeitVG will der Verband laut Pressemitteilung festhalten, es jedoch ausweiten. "Befristungen im wissenschaftlichen Bereich sollten ausschließlich nach Maßgabe des WissZeitVG geregelt werden und allerdings auch für die Befristung von nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Rechtsgrundlage bilden", sagte Kempen. Damit beende man "das Nebeneinander und die Verschränkung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und des WissZeitVG".

kas