Stempel mit Aufschrift Energiepreispauschale auf Eurozeichen
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Energiepreispauschale
Erste Studierende bekommen 200-Euro-Zahlung

Die Testphase zur Beantragung der Energiepreispauschale für Studierende ist technisch geglückt. Am kommenden Mittwoch soll der Regelbetrieb starten.

10.03.2023

Die Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro für Studierende und Fachschüler startet: Etwas mehr als 5.000 Antragsteller in Sachsen-Anhalt seien an der Pilotphase beteiligt, teilte das Ministerium für Infrastruktur und Digitales am Freitag in Magdeburg mit. Mit der Auszahlung der ersten Pauschalen sei der Testlauf abgeschlossen. Dem bundesweiten Regelbetrieb der Auszahlungsplattform ab dem 15. März stehe nichts im Weg, hieß es.

Eine Testphase der entsprechenden Antragsplattform im Internet mit Hochschulen und Fachschulen in mehreren Bundesländern in der vergangenen Woche ist den Angaben zufolge erfolgreich verlaufen. "Die ersten Antragsteller werden die Einmalzahlung in Kürze auf ihrem Konto haben", sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) der dpa.

"Die Testphase ist technisch geglückt", sagte Sachsen-Anhalts Digitalministerin Lydia Hüskens (FDP). Insgesamt etwa 12.800 Antragsteller hätten ihre Bewilligungsbescheide erhalten. Der Bund werde die Auszahlung der Energiepreispauschale nun anweisen.

Da Sachsen-Anhalt beim Aufbau des digitalen Bafög-Antrags federführend war, hatten Bund und Länder das Land auch mit der technischen Umsetzung der Antragsplattform für die Energiepreispauschale betraut.

Antragsplattform für Energiepreispauschale funktioniert

"Die Pilotphase zeigt, dass die gemeinsame Antragsplattform reibungslos funktioniert und die Einmalzahlung schnell und einfach beantragt werden kann", sagte Stark-Watzinger. Den Angaben zufolge lag der durchschnittliche Aufwand zur Beantragung der 200 Euro bei etwa drei Minuten. Beide Politikerinnen gehen nach eigenen Angaben davon aus, dass wie geplant ab kommenden Mittwoch die Antragsplattform allen etwa 3,5 Millionen Betroffenen offen stehen wird. Über die Details zur Anmeldung und Beantragung würden sie in der Regel von ihren Bildungseinrichtungen informiert.

Anspruch auf das Geld haben alle, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zu diesem Stichtag. Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester machen, sollen von der Zahlung profitieren. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

Die Ampel-Koalition hatte die Sonderzahlung schon im vergangenen September vereinbart. Die praktische Umsetzung gestaltete sich aber schwierig, beispielsweise weil die Kontodaten aller betroffenen Studierenden und Fachschüler nicht zentral vorlagen. Im Streit zwischen Bund und Ländern ging es auch um Datenschutz, Zuständigkeiten und technische Details. Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren kritisiert. Zuletzt gab es Kritik daran, dass sich alle Betroffenen ein Nutzerkonto beim Bund anlegen müssen, ein sogenanntes BundID-Konto, um sich bei der Beantragung eindeutig zu identifizieren. Klargestellt wurde inzwischen, dass dafür nicht zwingend die Online-Funktion des Personalausweises oder ein "Elster-Zertifikat", wie es für die Online-Steuererklärung genutzt wird, nötig sind, sondern dass auch ein einfaches BundID-Konto mit Nutzername und Passwort angelegt werden kann.

dpa/cpy