Mehrere Würfel  sind so angeordnet, dass der oberste in Rot die Gruppe der anderen herabdrückt und spaltet.
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Diskriminierung
HRK verurteilt Machtmissbrauch und fordert Gleichstellung

Die HRK positioniert sich gegen Machtmissbrauch und für ein entschlosseneres Vorgehen zur Gleichberechtigung. Konkrete Instrumente wurden formuliert.

16.05.2024

Die 38. Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich diese Woche in Fulda unter anderem zu den jüngsten Protesten im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt an Hochschulen positioniert. Um dem wachsenden Fachkräftebedarf zu begegnen, fordern die zusammengeschlossenen Hochschulen zudem ein verstärktes Zusammenwirken von schulischer, beruflicher und akademischer Bildung, indem beispielsweise die Übergänge zwischen akademischer und beruflicher Bildung weiter verbessert werden. 

Darüber hinaus verabschiedete die HRK eine Empfehlung gegen Machtmissbrauch und eine Selbstverpflichtung der Hochschulen für mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen

Empfehlung zu Maßnahmen gegen Machtmissbrauch 

Fälle von Machtmissbrauch an Hochschulen verdeutlichen laut HRK, dass eine kontinuierliche Überprüfung und nötigenfalls eine Erweiterung bestehender Schutzvorkehrungen geboten sind. Es gehe darum, Machtmissbrauch sichtbar zu machen, zu sanktionieren und zu verhindern sowie Betroffene bestmöglich zu unterstützen. 

Das von der Ständigen Kommission "Organisation und Governance" in den vergangenen fünf Monaten entwickelte HRK-Papier "Macht und Verantwortung" benennt als Risikofaktoren Hierarchien, formale und informelle Weisungsbefugnisse sowie andere Abhängigkeiten, vor allem im Zusammenhang mit Qualifizierung und der Mitarbeit in Drittmittelprojekten. Als wissenschaftsspezifische Formen des Machtmissbrauchs werden beispielsweise die unberechtigte Aneignung geistigen Eigentums abhängiger Personen oder problematische Forschungspraktiken angeführt. 

Professorin Susanne Menzel-Riedl, die HRK-Vizepräsidentin für Hochschulsystem und Organisation, unterstreicht, dass die Hochschulen mitten in der Gesellschaft stünden und sich daher auch an ihnen dieselben Formen des Machtmissbrauchs finden ließen: vom unzulässigen Einfordern von Mehrarbeit über Ungleichbehandlung im Team bis hin zu Diskriminierung, Demütigung oder sexualisierter Gewalt. 

"Was wir als Gegenmaßnahmen empfehlen, umfasst neben der eindeutigen Positionierung der Hochschulleitungen auch die Bewusstseinsbildung und Einbindung, Schulung, systematische Weiterbildung sowie ein Empowerment der Hochschulangehörigen", beschreibt Menzel-Riedl den Rahmen der empfohlenen Maßnahmen. 

Selbstverpflichtung für mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen 

In einer in Fulda gefassten weiteren Entschließung benennt die HRK-Mitgliederversammlung konkrete Ziele und Handlungsfelder sowie Maßnahmen, die zur Verwirklichung eines institutionellen Kultur- und Strukturwandels zu mehr Geschlechtergerechtigkeit an Hochschulen beitragen können. Trotz aller bisherigen Erfolge bestehe etwa die Unterrepräsentanz von Wissenschaftlerinnen bei den besetzten Professuren der Hochschulen fort, daher sei ein entschlosseneres Vorgehen zur Gleichstellung erforderlich, erläutert Professorin Angela Ittel, HRK-Vizepräsidentin für Internationales, Gleichstellung und Diversität. 

Der HRK-Beschluss empfiehlt vor allem eine aktivere Rekrutierung von Frauen in frühen wissenschaftlichen Karrierephasen, um den Personenkreis für Berufungen zu erweitern. Weitere zielführende Maßnahmen seien die Etablierung geschlechtergerechterer Berufungsverfahren und Vergütungsstrukturen sowie die institutionelle Verankerung von Gendersensibilisierung. Zudem sei ein konsequentes Monitoring dieser Maßnahmen notwendig, um die Umsetzung der Ziele sicherstellen zu können, beispielsweise durch das umfängliche Eintragen institutionell etablierter Instrumente in die öffentlich einsehbare Datenbank des Kompetenzzentrums Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS), um sie auswerten zu können. 

Neuere wissenschaftliche Untersuchungen wiesen darauf hin, dass Frauen nicht seltener als Männer auf Professuren berufen werden. Entscheidend sei, dass einer Berufungskommission eine genügend große Anzahl an Kandidatinnen zur Auswahl gestellt werden könne, erläutert Angela Ittel: "Die gute Nachricht ist also, dass die verschiedenen Gleichstellungsmaßnahmen an den Hochschulen wirken".

cva