Das Bild zeigt das Grundgesetz in einem Bücherregal.
picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt

75 Jahre Grundgesetz
"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei."

Zum Jahrestag heben Wissenschaftsvertretungen die Bedeutung von Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes hervor: ein kleiner Satz mit großer Wirkung.

23.05.2024

Zum 75. Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes erinnert der Deutsche Hochschulverband (DHV) an die Bedeutung der Grundrechte für die Wissenschaft: "Der umfassende Grundrechtsschutz, welcher Wissenschaftsfreiheit in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes eingeräumt wird, ermöglicht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern selbstbestimmt zu lehren und zu forschen. Was wissenschaftlich trägt und überzeugt, beurteilt ausschließlich die Scientific Community entlang methodisch-fachlicher Maßstäbe. Politisch-taktische Disposition und staatliche Verfügungsgewalt finden hier ihre Grenzen", sagt DHV-Präsident Professor Lambert T. Koch.

Wie ein Blick auf den "Academic Freedom Index" zeige, sei Wissenschaftsfreiheit alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Deutschland gehöre zu den Ländern, "in denen die Wissenschaftsfreiheit auf der ganzen Welt am allerstärksten ausgeprägt ist", hebt auch Dr. Kai Sicks, Generalsekretär des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), hervor: "Es ist das Grundgesetz, das uns in diese besondere Position bringt". Mit dieser weitreichenden Wissenschaftsfreiheit gehe aber auch eine besondere Verantwortung einher, etwa wenn es darum gehe, gefährdeten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Studierenden aus dem Ausland Schutz und eine Perspektive zu bieten.

Auch in Deutschland seien Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler jedoch zunehmend Anfeindungen ausgesetzt, betont Koch. Man müsse deswegen wachsam sein: "Demokratie und Wissenschaftsfreiheit müssen auch in der alltäglichen Verfassungswirklichkeit immer neu verteidigt werden." Ähnlich äußert sich auch Professor Wolfgang Wick, Vorsitzender des Wissenschaftsrates: "Das Grundgesetz garantiert seit 75 Jahren unsere demokratischen Werte und damit unser freiheitliches Zusammenleben in einer offenen Gesellschaft. Wissenschaft und die im Grundgesetz verankerte Wissenschaftsfreiheit tragen hierzu bei. Die sachorientierte, wissensbasierte Auseinandersetzung ist – auch angesichts sichtbarer demokratiefeindlicher Tendenzen – ein Gut, das wir in unserer Gesellschaft nicht hoch genug schätzen können."

hes