Exzellenzstrategie
Woche der Exzellenz-Entscheidungen
Am kommenden Freitag kürt die Exzellenzkommission die künftig geförderten Exzellenzuniversitäten in Deutschland. Mit der 2016 beschlossenen "Exzellenzstrategie" (ExStra) fördern Bund und Länder Spitzenforschung an Universitäten mit jährlich insgesamt 148 Millionen Euro. Neben Geld geht es auch um Reputation und Ansehen. Förderbeginn ist der 1. November 2019.
Bundesweit haben sich 17 Universitäten und 2 Hochschulverbünde um den Titel "Exzellenzuniversität" beworben. Insgesamt können in dieser Ausschreibungsrunde 11 Anträge gefördert werden. Einzeln treten im Wettbewerb die Universitäten in Aachen, Bochum, Bonn, Braunschweig, Dresden, Freiburg, Hamburg, Heidelberg, Karlsruhe, Kiel, Köln, Konstanz, München (LMU und TUM), Münster, Stuttgart und Tübingen an. Die Berliner Universitäten (HU, FU, TU) und die Hannoveraner Hochschulen (Leibniz-Universität und Medizinische Hochschule) treten jeweils im Verbund an.
In dieser Woche berät zunächst das internationale Expertengremium von Dienstag bis Donnerstag über die 19 Anträge. Das Gremium aus 39 erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vergleicht neben den Anträgen auch Ergebnisse der Vor-Ort-Besuche von Sachverständigen an den Hochschulen und erarbeitet daraus eine Empfehlung.
Am Freitag vergibt dann die Exzellenzkommission aus Forschungsministerinnen und -ministern von Bund und Ländern und dem Expertengremium die Exzellenz-Prädikate. Die 16 Landesministerinnen und -minister sowie die 39 Mitglieder des Expertengremiums haben dabei jeweils eine Stimme, die Bundesministerin hat 16 Stimmen. Bei der letzten Förderentscheidung gab es Kritik, Anja Karliczek habe mithilfe der 16 Stimmen des Bundes zehn Cluster mehr als ursprünglich geplant "im Hauruckverfahren in die Exzellenz" befördert.
ExStra-Entscheidungen im Livestream
Im Rahmen einer Pressekonferenz in Bonn, die per Livestream im Internet übertragen wird, gibt die Kommission ab etwa 16 Uhr die Ergebnisse ihrer Förderentscheidungen bekannt.
Neben den "Exzellenzuniversitäten" als Gesamtinstitutionen fördern Bund und Länder in der "ExStra" auch sogenannte "Exzellenzcluster". Mit dieser projektartigen Förderung einzelner Forschungsfelder wurden im September 2018 insgesamt 57 Cluster an einer oder mehrerer Hochschulen ausgezeichnet.
Als "Exzellenzuniversität" antragsberechtigt sind Universitäten, die über mindestens zwei Exzellenzcluster bei Einzelanträgen bzw. drei Clustern bei Verbund-Anträgen verfügen. Bei der Auswahl der Exzellenz-Unis hat die Forschung die höchste Priorität, aber auch Lehre, Forschungstransfer, Infrastruktur, sowie Personal- und Hochschulmanagement werden berücksichtigt. Leiter des Auswahlverfahrens ist der Wissenschaftsrat.
Im Gegensatz zur vorherigen "Exzellenzinitative", an die das neue Programm anknüpft, können Exzellenz-Unis nun auch dauerhaft gefördert werden – sofern sie bei regelmäßigen Zwischenevaluationen durch den Wissenschaftsrat positiv abschneiden und ausreichend Exzellenzcluster in der nächsten Ausschreibungsrunde 2026 einwerben.
ckr