![Ob Tierversuche zu Zwecken der Grundlagenforschung unerlässlich sind, ist zuvörderst von den Forschenden zu beurteilen, finden die Rechtswissenschaftler Klaus Gärditz und Matthias Dombert. Foto einer weißen Ratte, wie sie in der Forschung oft verwendet wird](/fileadmin/user_upload/Rubriken/Recht/2022/1-22/Ratte-Versuchtier_c_mauritius_images_CXGD42_955.jpg)
![Andreas Kreiter forscht seit 1998 an der Universität Bremen mithilfe von Affen zur grundlegenden Funktionsweise des menschlichen Gehirns. Logo der Universität Bremen](/fileadmin/user_upload/Rubriken/Recht/2022/2-22/Uni-Bremen_c_dpa_260348890_955.jpg)
Universität Bremen
Gericht gibt Bremer Hirnforscher Recht
Die Tierversuche mit Affen am Institut für Hirnforschung der Universität Bremen sind rechtmäßig und müssen von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen am Donnerstag entschieden. Das Team um Professor Andreas Kreiter erfüllt bei den Versuchen laut Mitteilung des Gerichts vom Freitag alle rechtlichen Vorgaben. Kreiter hatte geklagt, weil die Bremer Gesundheitsbehörde seiner im Sommer beantragten Verlängerung nicht rechtzeitig zugestimmt hatte. In einer Zwischenentscheidung bestimmte das Gericht im November, dass er auch ohne Genehmigung vorerst weiter forschen darf.
In seiner finalen Entscheidung folgt das Gericht nun der rechtlichen Argumentation Kreiters. Dieser erfülle alle Voraussetzungen für eine Verlängerung seiner Versuche und habe wissenschaftlich begründet, dass dafür keine Alternativmethoden zur Verfügung stünden. Die Bremer Gesundheitssenatorin habe die Entscheidung über Kreiters Antrag "bewusst rechtswidrig verzögert" und nicht hinreichend dargelegt, warum sie die Versuche nicht genehmigt hat, so das Gericht.
Der Rektor der Universität Bremen, Professor Bernd Scholz-Reiter, sieht in dem Urteil eine Sicherstellung der Wissenschaftsfreiheit und appellierte in einer Stellungnahme vom Freitag an die Bremer Politik, "diese zu respektieren und zu wahren". Bei Tierversuchen müssten alle Aspekte sachlich geprüft und differenziert diskutiert werden, so der Rektor. Politische und öffentliche Debatten dürften nicht emotional aufgeladen geführt werden.
Ohne Tierversuche sei biomedizinischer Fortschritt noch nicht möglich, sagte Scholz-Reiter. "Auch wenn Forschende, wo immer es geht, Alternativmethoden anwenden." Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wollen durch die Versuche an Affen verstehen, wie das Gehirn funktioniert.
Bereits 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht nach einem jahrelangen Rechtsstreit um die Tierversuche an Makaken Kreiter und der Universität Bremen Recht gegeben, nachdem die damalige Bremer Gesundheitsbehörde den Forschungsantrag des Wissenschaftlers abgelehnt hatte.
ckr