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Universität Bremen
Gericht gibt Bremer Hirnforscher Recht

Der Neurowissenschaftler Andreas Kreiter darf seine Versuche an Affen fortsetzen. Die Politik muss seine Forschung genehmigen, urteilte ein Gericht.

04.02.2022

Die Tierversuche mit Affen am Institut für Hirnforschung der Universität Bremen sind rechtmäßig und müssen von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen am Donnerstag entschieden. Das Team um Professor Andreas Kreiter erfüllt bei den Versuchen laut Mitteilung des Gerichts vom Freitag alle rechtlichen Vorgaben. Kreiter hatte geklagt, weil die Bremer Gesundheitsbehörde seiner im Sommer beantragten Verlängerung nicht rechtzeitig zugestimmt hatte. In einer Zwischenentscheidung bestimmte das Gericht im November, dass er auch ohne Genehmigung vorerst weiter forschen darf.

In seiner finalen Entscheidung folgt das Gericht nun der rechtlichen Argumentation Kreiters. Dieser erfülle alle Voraussetzungen für eine Verlängerung seiner Versuche und habe wissenschaftlich begründet, dass dafür keine Alternativmethoden zur Verfügung stünden. Die Bremer Gesundheitssenatorin habe die Entscheidung über Kreiters Antrag "bewusst rechtswidrig verzögert" und nicht hinreichend dargelegt, warum sie die Versuche nicht genehmigt hat, so das Gericht.

Der Rektor der Universität Bremen, Professor Bernd Scholz-Reiter, sieht in dem Urteil eine Sicherstellung der Wissenschaftsfreiheit und appellierte in einer Stellungnahme vom Freitag an die Bremer Politik, "diese zu respektieren und zu wahren". Bei Tierversuchen müssten alle Aspekte sachlich geprüft und differenziert diskutiert werden, so der Rektor. Politische und öffentliche Debatten dürften nicht emotional aufgeladen geführt werden.

Ohne Tierversuche sei biomedizinischer Fortschritt noch nicht möglich, sagte Scholz-Reiter. "Auch wenn Forschende, wo immer es geht, Alternativmethoden anwenden." Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wollen durch die Versuche an Affen verstehen, wie das Gehirn funktioniert.

Bereits 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht nach einem jahrelangen Rechtsstreit um die Tierversuche an Makaken Kreiter und der Universität Bremen Recht gegeben, nachdem die damalige Bremer Gesundheitsbehörde den Forschungsantrag des Wissenschaftlers abgelehnt hatte.

ckr