KI und Publikationen
Renommierter britischer Verlag regelt Umgang mit ChatGPT
Der britische Universitätsverlag Cambridge University Press hat am Dienstag seinen Ethik-Kodex für Autorinnen und Autoren durch einen Abschnitt zur Verwendung von Inhalten ergänzt, die auf künstlicher Intelligenz (KI) beruhen. Laut diesem müssen Autorinnen und Autoren jegliche Nutzung von ChatGPT und ähnlichen der Textproduktion dienenden KI-basierten Programmen angeben, ähnlich wie sie auch auf die Verwendung anderer Software und Werkzeuge hinweisen müssen. KIs könnten nicht als Autoren von Artikeln und Büchern gelten, da dies den im Verlag geltenden Regeln für die Autorschaft widerspreche, etwa der Rechenschaftspflicht. Die Ergänzung des Kodex ist eine Reaktion auf kürzliche Streitigkeiten, nachdem ChatGPT in einigen Journals als Mitautor angegeben wurde.
Diese Regeln sollen jene Autorinnen und Autoren absichern, die ChatGPT und ähnliche KI-basierte Programme nutzen wollen, wie Mandy Hill, die die Abteilung für wissenschaftliche Publikationen bei Cambridge University leitet, gegenüber dem britischen Onlinemagazin "Times Higher Education" (THE) sagte. Sie würden ermuntert, dies im Rahmen von angemessenen Regeln zu tun. Es gehe darum, neue Technologien mit kritischem Interesse kennenzulernen, dabei aber Transparenz, Genauigkeit und originäre Leistungen zu priorisieren.
Den Richtlinien zufolge sind Autorinnen und Autoren dafür rechenschaftspflichtig, dass ihre Texte genau und integer sind. Sie übernehmen die Verantwortung dafür, dass alle Inhalte eigenständige wissenschaftliche Leistungen sind, inklusive jeglicher mithilfe von KI erstellter Teile. Die Verwendung von Inhalten, die von KI produziert wurden, dürfen nicht den verlagseigenen Regeln gegen Plagiate widersprechen. Wissenschaftliche Arbeiten müssen die eigenständige wissenschaftliche Arbeit der Forschenden enthalten und dürfen keine Ideen, Daten, Worte oder andere Materialien von Dritten ohne angemessene Textverweise und Zitate verwenden.
Die Regelungen von Cambridge University Press zum Umgang mit KI-basierten Inhalten ähneln denen, die ein Rechtsgutachten eines Projektteams der Ruhr-Universität Bochum zuletzt für Hochschulen in Deutschland erarbeitet hat. Das Gutachten hatte ebenfalls betont, dass eine Software nicht als Urheber oder Autor gelten könne und dass für die Nutzung von KI-basierter Software zur Textproduktion eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden sollte.
cpy