Symbolbild für Autorenschaft: Füller, beschriebenes Blatt Papier, eine Brille und der Schriftzug authors auf Holzwürfeln
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Wissenschaftliches Fehlverhalten
DFG straft zwei Forschende wegen Fehlverhaltens ab

Die DFG rügt einen Letztautor, der Daten seiner Erstautoren nicht prüfte. Ebenso eine Forscherin, die sich über einen Co-Autoren hinwegsetzte.

09.12.2022

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat erneut Konsequenzen aus dem wissenschaftlichen Fehlverhalten von einer Wissenschaftlerin und einem Wissenschaftler gezogen. Der Hauptausschuss der DFG folgte damit laut Mitteilung am Donnerstag der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten sowie der Empfehlung des Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Im ersten Fall bestätigte die DFG nach Prüfung der Vorwürfe, dass bei zwei Publikationen eines Wissenschaftlers Fehlverhalten durch Dritte vorgelegen habe. Die jeweiligen Erstautoren der Publikationen hätten Daten manipuliert. Durch "eine grobe Verletzung seiner Aufsichtspflicht" trage der Wissenschaftler als Arbeitsgruppenleiter sowie Letztautor und Corresponding Author dafür eine Mitverantwortung. Nach Einschätzung des DFG-Ausschusses hätte der Wissenschaftler die jeweiligen Daten vor der Veröffentlichung selbst genau prüfen müssen, was er nicht getan habe. Die DFG rügte ihn daher schriftlich und schloss ihn für jeweils zwei Jahre von der Antragsberechtigung und von der Gutachtertätigkeit bei der DFG aus.

Im zweiten Fall hatte eine Wissenschaftlerin nach Einschätzung des DFG-Auschusses bei einer Publikation einen Mitarbeiter als Mit- und Erstautor genannt, obwohl dieser der Publikation und seiner Beteiligung daran nicht zugestimmt hatte. Der Mitarbeiter habe dem vielmehr frühzeitig, ausdrücklich und wiederholt widersprochen, was die Wissenschaftlerin aber ignoriert habe. Die DFG rügte sie daher ebenfalls schriftlich und sperrte sie für jeweils ein Jahr für die Antragsberechtigung und für die Gutachtertätigkeit bei der DFG. Zudem wurde sie aufgefordert, die betroffene Publikation zurückzuziehen.

ckr