Juniorprofessur
Habilitation ist kein "Freilos" für Tenure Track
Mit dem Tenure Track Programm fördern Bund und Länder insgesamt 1.000 Professuren für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Anforderungen an die damit geförderten Professuren und Hochschulen regelt die 2016 getroffene Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Einige Berufungsverfahren laufen bereits oder sind kurz vor dem Abschluss. Bei einzelnen Hochschulen zeigen sich dabei bewusste oder unbewusste Lücken in den Landesregelungen, schreibt Professor Klaus Herrmann in der aktuellen Ausgabe von Forschung & Lehre.
Die Landesregelungen zur Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlern als Hochschullehrer sehen demnach meist eine Juniorprofessur oder ein Beamtenverhältnis auf Zeit vor. Aus Berufungsverfahren für eine Juniorprofessur seien habilitierte Bewerberinnen und Bewerber jedoch in vielen Fällen ausgeschlossen worden. Meist fehle es an klaren gesetzlichen Aussagen, ob Habilitierte zugelassen sind oder nicht.
In der Regelung von Baden-Württemberg seien beispielsweise alle Tenure Track Professuren rechtlich gesehen Juniorprofessuren, mit denselben Einstellungskriterien. Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen wie etwa eine Habilitation sind dafür, im Gegensatz zu einer allgemeinen Professur, nicht notwendig. Das gelte auch für alle weiteren Bundesländer, außer Nordrhein-Westfalen und Hessen. Deren Gesetzestexte sind Herrmann zufolge anders verfasst, deuteten jedoch ebenfalls an, dass keine Zusatzqualifikationen notwendig sind.
Diese Einstellungskriterien für eine Juniorprofessur beziehungsweise eine Tenure Track Professur seien Mindestvoraussetzungen, weshalb auch Habilitierte sie rechtlich gesehen erfüllten, wenngleich mit der zusätzlichen Qualifikation durch die Habilitation übererfüllten, so Herrmann. Eine Einstellung als Juniorprofessor könne Habilitierten daher nur in Ausnahmefällen versagt werden.
Sowohl Tenure Track als auch Juniorprofessuren seien nach der Vereinbarung von Bund und Ländern Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs, die zusätzliche Chancen auf eine Lebenszeitprofessur eröffnen sollen. Sie dürften Habilitierten nicht versperrt bleiben, schreibt Herrmann. Allerdings könnten Habilitierte auch keine bevorzugte Behandlung erwarten – weder bei der Besetzung von Juniorprofessuren noch anschließend bei der Besetzung auf eine Professur. Gleichzeitig hätten es Habilitierte mitunter schwerer, die gesetzlich vorgegeben knappen Zeitlinien zwischen Promotion und Bewerbung auf eine Juniorprofessur einzuhalten.
ckr