
Die Juniorprofessur schafft seit 2002 einen neuen Qualifikationsweg zur Lebenszeitprofessur. Autoren der Gesellschaft Juniorprofessur ziehen Bilanz.
Über Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren treffen die Landeshochschulgesetze Regelungen, die neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen des Beamtenrechts gelten. Überwiegend sind diese gesetzlichen Anforderungen an Professorinnen und Professoren in den meisten Bundesländern sehr ähnlich ausgestaltet.
Neben einem abgeschlossenen Studium, pädagogischer Eignung und besonderer Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (in der Regel nachgewiesen durch die Qualität einer Promotion), sind für die Berufung auf eine Universitätsprofessur grundsätzlich zusätzliche wissenschaftliche Leistungen erforderlich (in der Regel entweder im Rahmen einer Juniorprofessur, durch eine Habilitation oder habilitationsadäquate Leistungen).
Doch alleine das Erfüllen dieser Mindestvoraussetzungen ist keine Garantie, um berufen zu werden. Im Rahmen des Auswahlverfahrens für eine Professur gilt das Prinzip der "Bestenauslese" (Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz). Es stellt sich also die Frage, wie man sich gegen Mitbewerberinnen und Mitbewerber durchsetzen kann, um als die beziehungsweise der Beste für eine Professur ausgewählt zu werden.
Neben den gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen legen die Berufungskommissionen einen Katalog mit Muss- und Kann-Kriterien für die Auswahlentscheidung fest. Das Vorweisen von sogenannten Alleinstellungsmerkmalen ist jedoch nicht nur förderlich, um einen Ruf erteilt zu bekommen, sondern steigert auch die Verhandlungsmöglichkeiten im Rahmen der Berufungsverhandlungen sowohl bezüglich der Besoldung als auch der Ausstattung.
Um eine Selbsteinschätzung der eigenen Stärken und Schwächen vornehmen zu können, empfiehlt sich unter anderem ein Blick in Ausschreibungstexte, Berufungsleitfäden der Universitäten und Lebensläufe kürzlich berufener Kolleginnen und Kollegen. Bei den im Folgenden gelisteten möglichen Alleinstellungsmerkmalen muss selbstverständlich beachtet werden, dass je nach Fachbereich die einzelnen Kriterien unterschiedlich gewertet werden.
Um sich in der Forschung von der Masse der Bewerberinnen und Bewerber auf eine Professur abzuheben, können sich insbesondere folgende Punkte als förderlich erweisen:
In den Landeshochschulgesetzen findet sich unter anderem bei der Festlegung der Einstellungsvoraussetzungen die Formulierung: "pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung oder durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in Hochschuldidaktik nachzuweisen ist." (Paragraf 47 Absatz 1 Nummer 2 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg) Es sollte darauf geachtet werden, dass die Lehre tatsächlich evaluiert wird. Vorteilhaft ist eine breite Lehrerfahrung mit unterschiedlichen Lehrveranstaltungen (zum Beispiel nach Art, Größe, Zielgruppe).
Ein Engagement in der universitären Selbstverwaltung wird gerne gesehen. Eine immer größere Bedeutung erlangen zudem Sozial-, Führungs- und Kommunikationskompetenzen. Der Lebenslauf sollte widerspiegeln, dass man keine Scheu hat, Verantwortung zu übernehmen.
Bestehen keine Möglichkeiten, die Rolle der beziehungsweise des Vorgesetzten vor der Bewerbung auf eine Professur einnehmen zu können (zum Beispiel im Rahmen einer Juniorprofessur, Vertretungsprofessur oder Nachwuchsgruppenleitung), sollte zumindest die Gelegenheit von Weiterbildungen im Bereich der Personalführung genutzt werden. Insbesondere auch Schulungen im Konflikt- und Projektmanagement sind dabei hilfreich.
Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass je länger die wissenschaftliche Qualifizierung zu einer Professur dauert, desto mehr sollte man mit Alleinstellungsmerkmalen aufwarten können. Allein das Lebensalter an sich darf aber kein Grund sein, um jemandem eine Professur zu verwehren; dies würde eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellen.
Einstellungsaltersgrenzen in den landesgesetzlichen Regelungen sind nur relevant für die Frage, ob noch eine Verbeamtung möglich ist, nicht, ob überhaupt die Professur mit der am besten geeigneten Person besetzt werden kann; Einstellungen in Angestelltenverhältnissen bleiben möglich. Vielmehr geht es bei der Chancenoptimierung um das sogenannte "akademische Alter". Insbesondere die Betreuung von Kindern sollte dabei berücksichtigt werden.
Die vorgenannten Hinweise für eine Chancenoptimierung sind weder abschließend noch so zu verstehen, dass sie den Erhalt einer Professur garantieren. Der Weg auf eine Professur bleibt ein nicht einfacher Karriereweg, der Geduld und vor allem Leidenschaft erfordert.
Die Juniorprofessur schafft seit 2002 einen neuen Qualifikationsweg zur Lebenszeitprofessur. Autoren der Gesellschaft Juniorprofessur ziehen Bilanz.