Ein Fragezeichen in Sand gemalt
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FAQ
Welche Aufgaben eine Professur mit sich bringt

Eine Professur beeinhaltet weit mehr als Forschung und Lehre. Worauf man sich für die meist lang ersehnte Position vorbereiten sollte.

Von Hubert Detmer 13.06.2018

Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nehmen die ihrer Hochschule jeweils obliegenden Aufgaben in Wissenschaft und Kunst, Forschung, Lehre und Weiterbildung in ihren Fächern nach näherer Ausgestaltung ihres Dienstverhältnisses selbständig wahr. Damit können zum einen den Professoren grundsätzlich nur Aufgaben ihrer Hochschule übertragen werden; zum anderen ist für die Begrenzung der Dienstaufgaben vornehmlich das von dem jeweiligen Hochschullehrer vertretene Fach maßgeblich.

Bestimmt wird das Fach durch die Funktionsbeschreibung der Stelle, die sich regelmäßig im Ausschreibungstext, aber zum Teil auch in Einweisungsverfügungen und Berufungsvereinbarungen wiederfindet. Die Höhe der Verpflichtungen in der Lehre ist von den Ländern in den Lehrverpflichtungsverordnungen geregelt.

In der Drittmittelforschung gibt es für den Hochschullehrer grundsätzlich ein Wahlrecht, diese Forschung in toto in Nebentätigkeit oder aber im Rahmen der hauptamtlichen Dienstaufgaben durchzuführen. Zur Forschung gehört prinzipiell auch die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Gerade im Kontext der Open-Access-Debatte ist hierzu anzumerken, dass der Hochschullehrer grundsätzlich frei darüber entscheiden kann, ob, wann und wo er seine Forschungsergebnisse veröffentlicht.

Professur: Selbstverwaltung ist Teil der Dienstaufgaben

Auch die teils ungeliebte Selbstverwaltung gehört zu dem traditionellen Pflichtenkatalog, der mit einer Professur verbunden ist. Funktionen in der Selbstverwaltung können nur aus triftigen Gründen abgelehnt werden.

Schließlich ist neben der Beteiligung an Prüfungen für Universitätsprofessorinnen und -professoren auch die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses – insbesondere durch die Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden – ein wesentlicher Bestandteil der hauptamtlichen Dienstaufgaben. Aus dem "institutionellen" Aufgabenkatalog nach dem Landeshochschulgesetz können sich aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellung der Hochschulart weitere Dienstsaufgaben ergeben. Last but not least ist die spezielle Dienstaufgabe der Krankenversorgung in der Hochschulmedizin zu nennen.