Junger Mann hebt verärgert die Hände über ein Problem mit seinem Laptop
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Energiepreispauschale
Andrang auf Antragsplattform für Studierende

Seit Mittwoch können Studierende die 200 Euro-Einmalzahlung beantragen. Wegen hoher Resonanz war die Plattform zeitweise überlastet.

15.03.2023

Studierende und Fachschüler, die am Mittwoch die neu freigeschaltete Plattform zur Beantragung der Energiepreispauschale von 200 Euro nutzen wollten, mussten zunächst Geduld mitbringen. Es traten technische Anlaufschwierigkeiten und Probleme auf Nutzerseite auf. Wenige Stunden nach ihrem Start war die dafür eingerichtete Seite "Einmalzahlung200.de" für kurze Zeit nicht erreichbar und gab eine Fehlermeldung aus. Nutzerinnen und Nutzer landeten später wegen des großen Andrangs zunächst in einem digitalen Warteraum. Bei Twitter berichteten andere auch von Problemen beim Login mit der sogenannten BundID – ein Nutzerkonto beim Bund, das Voraussetzung für die Antragsstellung ist. Und nicht alle hatten bis Mittwoch den ebenfalls für die Seite nötigen Zugangscode erhalten, den ihnen ihre Bildungseinrichtung zur Verfügung stellen muss.

Bund und Länder hatten die Seite eingerichtet und zuvor nach eigenen Angaben erfolgreich mit Tausenden Betroffenen getestet. Am Mittwochmorgen gab es offensichtlich sehr viele Zugriffe gleichzeitig. Einen Tag nach der Freischaltung der Plattform sind nach Angaben des Bundesbildungsministeriums Tausende Anträge gestellt worden. Demnach waren am Donnerstagmorgen knapp 340.000 Anträge erfolgreich eingereicht und etwa 43.000 Auszahlungen erfolgt.

Etwa 3,5 Millionen Menschen haben Anspruch auf die 200 Euro zur Abfederung der gestiegenen Strom- und Heizkosten. Beantragen können die Zahlung Studierende und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet, Technikerinnen und Betriebswirte. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

Die Ampel-Koalition hatte die Energiepreispauschale im vergangenen September angekündigt. Von einer schnellen und unbürokratischen Auszahlung war damals die Rede. Später kündigte das Bundesbildungsministerium eine Beantragung "noch im Winter" an. Fünf Tage vor Frühlingsbeginn ist die Antragsplattform nun freigeschaltet worden. Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren wiederholt kritisiert.

zuletzt aktualisiert am 16.03.2023 um 12.35 Uhr, zuerst veröffentlicht am 15.03.2023

dpa/ckr