

Wissenschaftlicher Nachwuchs
BMBF macht Vorschläge zur Reform des WissZeitVG
Die Arbeitsbedingungen für junge Forscherinnen und Forscher sollen verbessert werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat dafür am Freitag Vorschläge vorgelegt. Es geht um eine geplante Reform des sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Das regelt seit 2007 die Frage von Befristungen von Arbeitsverträgen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Immer wieder gibt es allerdings Klagen über Kettenbefristungen und schlechte Arbeitsbedingungen.
Die vom Ministerium vorgelegten Eckpunkte für eine Neuregelung sehen unter anderem für die sogenannte Qualifizierungsphase vor der Promotion vor, dass der erste geschlossene Arbeitsvertrag eine Mindestlaufzeit von drei Jahren haben soll. Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte das. Jedoch könne dies nur ein erster Schritt sein, denn in Deutschland benötigten Promovierende im Schnitt deutlich mehr als fünf Jahre zur Fertigstellung ihrer Doktorarbeit.
Für die Zeit nach der Promotion – die sogenannte Postdoc-Phase – schlägt das Ministerium vor, dass der erste Arbeitsvertrag mindestens eine Laufzeit von zwei Jahren haben soll. Außerdem sollen Postdocs nicht mehr für sechs Jahre in befristeten Arbeitsverträgen angestellt werden dürfen, sondern nur noch für maximal drei Jahre. Nach Angaben des Ministeriums könnte dies eine "frühere Planbarkeit" schaffen.
Die Reformpläne des BMBF basieren auf einem im Juni 2022 begonnenen Austausch mit Akteuren aus der Wissenschaft, darunter Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Beschäftigteninitiativen, Gewerkschaften, Fördermittelgeber und die Länder. Deren Expertise und Perspektiven seien in die Weiterentwicklung des WissZeitVG eingeflossen, so das BMBF. Der zentrale Ansatz der Reformpläne sei, die individuelle wissenschaftliche Qualifikation noch stärker in den Mittelpunkt zu stellen und dafür Rahmenbedingungen zu schaffen.
Erste Reaktionen auf Reformvorschläge des BMBF
Das sieht die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft anders. Ihrer Ansicht nach dürfte das den Druck auf die Betroffenen deutlich erhöhen: "Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssten sie drei Jahre früher auf die Straße setzen als heute, denn verbindliche Vorgaben für eine Entfristung danach fehlen", hieß es am Freitag. Es brauche berechenbare Perspektiven für eine Dauerstelle.
Für Arbeitsverhältnisse während des Studiums sehen die Eckpunkte des Ministeriums eine Anhebung der Höchstbefristungsdauer von sechs auf acht Jahre vor. Das begrüßte die GEW, da dies verhindern könne, dass Studierende ausgerechnet in der Schlussphase des Studiums auf ihren Job an der Hochschule verzichten müssten.
dpa/cpy