Eine Frau steht vor einem Mikrofon und hält mit einem Skript in der Hand eine Rede.
Deutscher Bundestag/Sebastian Rau/photothek

Haushaltsdebatte
Einsparungen nur Randthema

Bei der Etat-Debatte reklamiert die Opposition Intransparenz beim Sparen. Bildungsministerin Stark-Watzinger resümiert positiv.

02.02.2024

Der Bundestag hat am 30.1. in zweiter Beratung den Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gebilligt. Gemäß des Haushaltsplans sind Ausgaben von 21,49 Milliarden Euro gegenüber 21,46 Milliarden Euro im letzten Jahr vorgesehen. Der Haushaltsausschuss erhöhte die sogenannte Globale Minderausgabe, die das Ministerium erwirtschaften muss, um rund 200 Millionen auf rund 700 Millionen Euro. 

In der Debatte betonte die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Stark-Watzinger, dass ihr drei Punkte wichtig gewesen seien: 

  1. Zum einen sei Bildung der wichtigste Faktor für Wohlstand und die Zustimmung zur Demokratie. Das Startchancen-Programm solle deshalb dort unterstützen, wo es um das Fundament der Bildung gehe. 
  2. Ein weiterer Punkt sei die Förderung von Forschung und Innovation, um mehr technologische Souveränität zu erreichen. 
  3. Und drittens sorge der Etat für mehr Transfer. Die Agentur für Transfer und Innovation werde in diesem Jahr formal gegründet. Die Förderrichtlinie zur Vereinfachung, Beschleunigung und Verbesserung von Förderprozessen für Soziale und technologische Innovationen sei bereits ein Erfolg. 

Kritik und Zuspruch seitens der Abgeordneten 

Kritik kam erwartungsgemäß aus der Opposition. Kerstin Radomski (CDU/CSU) vermisste in ihrem Redebeitrag Transparenz bei den einzusparenden Millionen und bemängelte die Position des Forschungsministeriums als "Spitzenreiter aller Ressorts" bei den Sparmaßnahmen. Es sei laut Radomski völlig unklar, wie konkrete Einsparpläne aussähen. Haushaltsausschussmitglied Dr. Wiebke Esdar (SPD) verwies auf die zu gering ausfallenden Ausgaben zur BAföG-Modernisierung. Die Reform solle an die Lebensrealität der Studierenden angepasst werden: "Freibeträge und Beitragssätze müssen weiter und künftig regelmäßiger angepasst werden", so Esdar zu den Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses. 

Christoph Meyer (FDP) hingegen postulierte, der Etat in Höhe von 21,5 Milliarden Euro liege um vier Milliarden über dem Ansatz im Vorkrisenjahr 2019. Dies sei ein großer Erfolg der Forschungs- und Bildungspolitik der Koalition. Bruno Hönel (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, der Etat für Bildung und Forschung sei zentral bei dem Vorhaben, die Generationengerechtigkeit zu stärken. Deswegen sei es gut, dass am Regierungsentwurf an einigen Stellen Nachbesserungen vorgenommen worden seien. So gebe es laut Hönel zusätzliche Mittel beim BAföG. Wichtige Bildungs- und Forschungsbereiche erhielten unter der Ampel endlich die Wertschätzung, die sie verdienten. 

Anpassungen im Bildungs- und Forschungshaushalt

  • Den BAföG-Ansatz für Studierende erhöhte der Ausschuss um 150 Millionen Euro auf 1,52 Milliarden Euro.
  • Kürzungen des Etats im Regierungsentwurf nahm der Ausschuss beispielsweise bei den Großforschungseinrichtungen wie Fraunhofer-Gesellschaft (850 Millionen Euro statt rund 865 Millionen Euro) und Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren (448 Millionen Euro statt 471 Millionen) vor. 
  • Von 262 Millionen auf 268 Millionen Euro erhöhten die Ausschussmitglieder die Mittel für den Studierenden- und Wissenschaftleraustausch sowie für die internationale Hochschul- und Wissenschaftskooperation. 
  • Mit um zwei Millionen vergrößertem Budget von rund 14 Millionen Euro soll die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit ausländischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen gefördert werden. 
  • Für Investitionen zur Erforschung von Universum und Materie und für die Roadmap für Forschungsinfrastrukturen stehen 426 Millionen Euro und damit drei Millionen mehr zur Verfügung. 
  • Neu in den Etat aufgenommen wurden 12,5 Millionen Euro zur Erforschung der Frauengesundheit und zum Schließen geschlechtsbezogener Datenlücken (Gender Data Gap). 
  • Weiterhin erhöhte der Ausschuss die Mittel für sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung (von 107 Millionen auf 112 Millionen Euro) sowie der Entwicklung innovativer Software, Künstlicher Intelligenz (von 128 Millionen auf 130 Millionen Euro) und von Elektroniksystemen (138 Millionen statt mit 134 Millionen Euro). 
  • Gekürzt wurde bei der Gesundheitsforschung, für die statt rund 323 Millionen Euro im Entwurf nun noch 315 Millionen Euro zur Verfügung stehen.


Am 2.2. haben die Abgeordneten des Bundestages in dritter Lesung nach eineinhalbstündiger Aussprache den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2024 in der Fassung der Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses angenommen. Danach sind für das Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden bei einer Neuverschuldung von 39,03 Milliarden Euro vorgesehen, was der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme entspricht. Im Regierungsentwurf waren es noch Ausgaben von 445,69 Milliarden Euro und eine Neuverschuldung um 16,56 Milliarden Euro. 

Mit dem Haushaltsgesetz 2024 reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023. Als Folge ist unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds angepasst worden. Dazu kommen Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zum Jahresende 2023 ergeben haben. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hatte sich der Beschluss des Haushalts 2024 somit verzögert.

Dieser Artikel wurde am 2.2. um 11:40 Uhr aktualisiert. Erstmals veröffentlicht wurde er am 31.1.

cva