Wissenschaftler mit Kind am Laptop
picture alliance/Westend61

Bundestag
Längere Befristungen während Corona möglich

Die Dauer von Befristungen kann aufgrund der Corona-Pandemie verlängert werden. Das soll rückwirkend ab dem 1. März 2020 gelten.

07.05.2020

Der Bundestag hat einem Vorstoß des Bundeskabinetts zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) zugestimmt. Beschäftigungsverhältnisse sollen laut einer Mitteilung von Donnerstag über die bisherigen Höchstbefristungsgrenzen hinaus um sechs Monate verlängert werden können, zum Beispiel, wenn sich Forschungsprojekte aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation verzögern oder Forschende ihrer Arbeit nicht wie sonst nachkommen können. Die Regelung gilt für Arbeitsverhältnisse zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020. Beschäftigte sind jedoch darauf angewiesen, dass Ihre Förderer die Verlängerung mittragen.

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen begrüßte das Vorhaben, wie die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) mitteilte. Deren Präsident, Professor Peter-André Alt, betonte gleichzeitig jedoch auch, dass weiterhin viel zu tun sei, etwa bei der Digitalisierung in Forschung, Studium und Lehre, der Finanzierung der Hochschulmedizin und der medizinischen Forschung oder der weiteren Verbesserung der internationalen Kooperation.

Auch der Präsident des Deutsche Hochschulverbands (DHV, Professor Bernhard Kempen, bezeichnete den Vorstoß als "richtigen und wichtigen Schritt". Die Länder seien jetzt am Zug, die "Ermöglichungsnovelle" zugunsten der betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anzuwenden.

Bafög-Lockerungen für Studierende – Kritik der Opposition

Der Bundestag entschied als Teil des "Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetzes" außerdem über Anpassungen der Richtlinien zur Förderung über Bafög. Wer in der Corona-Pandemie neben Studium und Ausbildung eine Aufgabe im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in der Landwirtschaft übernommen habe oder sich in einem der Bereiche stärker engagiert habe als vorher, dessen Einkünfte sollen nicht auf das Bafög angerechnet werden. Das ausgezahlte Bafög soll trotz dieser Nebeneinkünfte unverändert hoch bleiben.

Oppositionspolitiker kritisierten den Vorstoß scharf als "Scheinlösung" und sprachen von "unterlassener Hilfeleistung" für Studierende. Grüne, FDP und Linke forderten eine Öffnung des Bafögs unabhängig vom Einkommen der Eltern für Studentinnen und Studenten, die wegen der Krise ihren Job verloren haben. Das lehnte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) jedoch ab. Sie will den Studierenden mit Krediten der staatlichen Förderbank KfW helfen. Kritikerinnen und Kritiker mahnen, dass dies Studierende eher abschrecken würde – aus Angst sich zu verschulde.

kas/dpa